EU-Gericht bescheinigt EU-Kommission Formfehler bei Berechnung von Aufsichtsgebühren.



Formfehler: Die Tech-Konzerne Meta und TikTok erzielen vor dem EU-Gericht in Luxemburg einen Teilerfolg gegen die EU-Kommission im Streit um Aufsichts­gebühren. Das von der EU-Kommission angewandte Verfahren zur Festlegung der Abgabe sei formell fehlerhaft, entscheidet das Gericht. Die Kommission hat nun zwölf Monate Zeit, um nachzu­bessern. Für 2023 bereits gezahlte Gebühren erhalten die Konzerne jedoch vorerst nicht zurück. Die Abgaben müssen sie zunächst weiterzahlen, da deren Höhe korrekt berechnet wurde.

n-tv.de, rsw.beck.de

(Bild: EC – Audiovisual Service)

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