Die Staatsanwaltschaft wertete das Verhalten des 38-Jährigen als Nötigung. Die verhängte Geldstrafe muss er nun aber doch nicht zahlen – weil ihm in einem anderen Verfahren eine höhere Strafe droht.
Weil er einen Autofahrer auf der A 72 ausgebremst haben soll, musste sich ein 38-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wertete sein Verhalten im September 2024 als Nötigung.
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