Die Wahlberechtigten können dann am 28. September ihre Stimme dafür abgeben. Die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters findet unverändert jetzt am Sonntag statt. Für Briefwähler bedeutet das, dass die abgegebenen Stimmzettel für Rats- und Bezirks-vertretung ungültig sind. Neue Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 16. September verschickt. Die Stimmzettel für die Wahl des Oberbürgermeisters bleiben jedoch gültig. In dem Kommunalwahlbezirk in Kremenholl war ein Kandidat der AfD verstorben. (nsh)