Antrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig

Fußfessel nach Haft? Maddie-Verdächtiger bleibt Risiko

11.09.2025 – 12:01 UhrLesedauer: 2 Min.

Christian B. im Landgericht Braunschweig (Archivfoto): Der mehrfach vorbestrafte Mann gilt seit 2020 als Tatverdächtiger im Fall Maddie.Vergrößern des Bildes

Christian B. im Landgericht Braunschweig (Archivfoto): Der mehrfach vorbestrafte Mann gilt seit 2020 als Tatverdächtiger im Fall Maddie. (Quelle: Moritz Frankenberg/dpa)

Christian B. hat seine Haftzeit abgesessen. Doch für die Ermittler in Braunschweig ist er weiter gefährlich – sie wollen ihn auch nach der Entlassung streng überwachen.

Der im Fall Madeleine „Maddie“ McCann verdächtige Christian B. soll voraussichtlich Mitte nächster Woche aus der Justizvollzugsanstalt Sehnde bei Hannover entlassen werden. Der 48-Jährige war 2019 vom Landgericht Braunschweig zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden, weil er in Portugal eine US-Touristin vergewaltigt hatte.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig sieht B. auch nach Ablauf seiner Strafe als Risiko. „Aus unserer Sicht muss man davon ausgehen, dass er wieder rückfällig wird“, sagte Sprecher Christian Wolters. Ein gerichtlich bestellter Gutachter kam zu einer ähnlichen Einschätzung.

Um B. nach der Haft im Blick zu behalten, beantragte die Staatsanwaltschaft eine Führungsaufsicht. Dazu gehört auch eine elektronische Fußfessel, die seinen Aufenthaltsort permanent erfasst. Über die genauen Auflagen entscheidet das Landgericht Hildesheim.

In einem weiteren Verfahren war B. 2022 von der Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen mehrerer mutmaßlicher Sexualstraftaten in Portugal angeklagt worden. Der Prozess begann 2024 – und endete im Oktober desselben Jahres mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen.

Christian B. lebte früher zeitweise in Braunschweig und in Portugal, wo er Einbrüche beging und Gelegenheitsjobs annahm. Er ist mehrfach wegen Sexual- und Drogendelikten vorbestraft.

Seit Jahren ermittelt die Braunschweiger Staatsanwaltschaft außerdem gegen ihn wegen Mordverdachts im Fall Maddie. Die damals Dreijährige war 2007 aus einer Ferienanlage an der Algarve verschwunden.

Zuletzt hatten Ermittler im Mai 2025 noch einmal Grundstücke, Brunnen und Wälder an der Algarve durchsucht. Die großangelegte Aktion blieb jedoch ohne Ergebnis. Eine Anklage gegen B. gibt es bislang nicht.