Der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des Verwendens einer verbotenen NS-Parole verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revisionen gegen zwei Urteile zurück. Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt hatte Höcke im Mai und im Juli 2024 jeweils wegen der
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen
.

Dabei ging es um zwei Vorfälle aus den Jahren 2021 und 2023, bei denen der AfD-Politiker die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA „Alles für Deutschland“ verwendet hatte, obwohl er um den historischen Hintergrund und das Verbot wusste. Die Verurteilungen ergingen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Im Mai 2021 hatte der frühere Geschichtslehrer in einer Rede auf einer öffentlichen Wahlveranstaltung in Merseburg die Parole „Alles für Deutschland“ gerufen. Die Staats­an­walt­schaft Halle erhob rund zwei Jahre später Anklage. 

Nachdem das Hauptverfahren eröffnet worden war, wiederholte Höcke die Losung im Dezember 2023 bei einem Stammtisch. Wie aus einer Mitteilung des BGH hervorgeht, sagte er dabei die Worte „Alles für“ selbst und forderte die Gäste durch Gesten auf, die Parole mit „Deutschland“ zu
vervollständigen.

BGH verwirft Revisionen

Das Landgericht Halle verhängte jeweils wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Geldstrafe von 16.900 Euro und eine von 13.000
Euro. Der AfD-Politiker legte daraufhin gegen beide Urteile Revision ein, die der Bundesgerichtshof nun zurückwies.

Eine Überprüfung der Urteile habe keine Rechtsfehler ergeben, heißt es in der Mitteilung des BGH. Als Abgeordneter im Thüringer Landtag gilt für Höcke Indemnität. Das bedeutet, dass Abgeordnete wegen ihrer Abstimmungen oder Äußerungen im Parlament vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt sind. Ausgenommen sind verleumderische Beleidigungen. Da Höcke seine Äußerungen aber nicht in Ausübung seines Mandats getätigt habe, sind sie dem BGH zufolge auch nicht vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt.

© Lea Dohle

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Die Verurteilung beziehe sich nicht auf den
Inhalt, sondern auf die Verwendung des Kennzeichens einer
nationalsozialistischen Organisation, begründeten die Richter. Sie stelle „insgesamt eine zulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit dar“. Für die rechtliche Einordnung komme es nicht darauf an, ob ein Symbol einen gewissen
Bekanntheitsgrad als Erkennungszeichen einer Organisation besitze oder
auch in anderem Kontext genutzt werde.

Die Urteile haben keine rechtlichen Auswirkungen
auf das aktive und passive Wahlrecht des AfD-Politikers – er kann also weiter wählen und gewählt werden. Höcke ist seit
2013 Vorsitzender des AfD-Landesverbands, der vom Thüringer
Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird.
Seit 2014 ist er Fraktionschef im Landtag in Erfurt. Bei der
Landtagswahl 2024 holte die AfD in Thüringen die meisten Stimmen.

Björn Höcke

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