Der Attentäter von Solingen hat gegen das Urteil aus Düsseldorf Revision eingelegt. Er war dort zu einer lebenslangen Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
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Der Attentäter von Solingen hat Revision eingelegt, nachdem er zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt wurde. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 27-Jährigen wegen Mordes an drei Menschen, Mordversuchen an zehn Menschen und Mitgliedschaft im IS schuldig. Trotz der Forderung der Bundesanwaltschaft und Nebenklägeranwälte bleibt der Mann aufgrund seiner radikalislamischen Gesinnung als gefährlich eingestuft. Die Verteidigung fordert eine gründliche Prüfung der Sicherungsverwahrung, während die Revision noch begründet werden muss. Der Bundesgerichtshof wird über die Revision entscheiden, nachdem die Begründung vorliegt.
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Der Mann hatte vor dem Gericht in Düsseldorf die Höchststrafe bekommen.
© Jana Rodenbusch/Reuters
Der Attentäter von Solingen hat Revision eingelegt. Er wurde am Mittwoch vorm Oberlandesgericht Düsseldorf zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Außerdem stellte es die besondere
Schwere der Schuld fest.
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Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte dem 27-jährigen Mann für den islamistischen
Terroranschlag vom 23. August 2024 in Solingen die Höchststrafe gegeben. Es sprach den Angeklagten wegen Mordes an drei Menschen,
Mordversuchen an zehn Menschen und als Mitglied der Terrormiliz
Islamischer Staat schuldig. Der Mann ist laut Gericht
aufgrund seiner radikalislamischen Gesinnung weiterhin gefährlich.
Damit entsprach das Gericht der Forderung der
Bundesanwaltschaft und sämtlicher Nebenklägeranwälte. Die Verteidiger
hatten sich lediglich gegen die Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Dies müsse gründlich geprüft werden, forderte Verteidigeranwalt Daniel Sprafke.
Die Revision müsse in den nächsten Wochen
fristgerecht noch begründet werden. Eine Begründung habe der 27-Jährige zunächst nicht geliefert, sagte
ein Sprecher des Oberlandesgerichts der Nachrichtenagentur epd. Die Verteidigung habe dafür einen Monat Zeit. Sobald die Revisionsbegründung
vorliege, entscheide der Bundesgerichtshof (BGH) darüber.
Der Anschlag löste Bestürzung und eine
Debatte über die Flüchtlingspolitik aus.
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