Landgericht München I

Vier Jahre Haft für Missbrauch einer Zwölfjährigen

11.09.2025 – 19:16 UhrLesedauer: 1 Min.

Strafjustizzentrum MünchenVergrößern des Bildes

Das Strafjustizzentrum (Archivbild): Hier fand der Prozess gegen den 29-Jährigen statt. (Quelle: Sven Hoppe/dpa/dpa-bilder)

Ein 29-Jähriger muss für den mehrfachen Missbrauch eines Kindes ins Gefängnis. Das Gericht wies seine Behauptung einer „Beziehung“ entschieden zurück.

Das Landgericht München I hat einen 29-jährigen Mann zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter sprachen ihn des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 21 Fällen schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Mann bleibt jedoch in Untersuchungshaft.

Der Verurteilte hatte 2023 die damals zwölfjährige Geschädigte über soziale Medien kennengelernt. Er traf sich mehrfach mit dem Mädchen und missbrauchte es, wie das Gericht feststellte.

Im Prozess gestand der Angeklagte die Taten umfassend. Er behauptete jedoch, eine Beziehung mit dem Kind geführt zu haben. Das Gericht wies diese Darstellung zurück und betonte den gesetzlichen Schutz von Kindern unter 14 Jahren vor sexuellen Handlungen.

In seiner Urteilsbegründung stellte das Gericht klar, dass Kinder unter 14 Jahren vom Gesetz umfassend vor sexuellen Handlungen geschützt seien. Dies gelte besonders für Kinder, „die anfangen, sich im Rahmen ihrer beginnenden Pubertät für Sexualität zu interessieren, die neugierig sind oder sich in Gefahr begeben, sich ausprobieren“. Das Gericht betonte, dass solches Verhalten normal für Kinder sei und die Geschädigte keine Mitverantwortung trage.