Das Berliner JazzRadio wird nach einer Gerichtsentscheidung nur noch bis Jahresende auf der Berliner UKW-Frequenz 106,8 MHz ausgestrahlt.
Ab 1. Januar 2026 darf ein auf elektronische Musik ausgerichteter Sender die Frequenz übernehmen, wie das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren entschied. Damit bleibt der seit rund 30 Jahren bestehende Jazzsender bislang erfolglos mit seinem Vorgehen gegen den Verlust seiner Sendelizenz.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. JazzRadio kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einlegen. „Wir besprechen unsere nächsten Schritte mit unseren Anwälten“, teilte Geschäftsführer Julian Allitt auf Anfrage mit. Der Sender ist nach eigenen Angaben der einzige terrestrische Jazzsender in Deutschland. Er gilt in der Szene als anerkannt und wurde mehrfach ausgezeichnet.
Medienanstalt MABB will Programm auf Techno- und Clubszene ausrichten
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hatte entschieden, die Frequenz künftig an einen Sender zu vergeben, der sich auf elektronische Musik konzentriert. Sie begründete dies nach Gerichtsangaben damit, „dass mit der Ausrichtung des Programms auf die Berliner Techno- und Clubszene ein höherer programmlicher Vielfaltsbeitrag zu erwarten sei als von JazzRadio“.
Der Sender hielt diese Entscheidung für rechtswidrig und klagte. Nach Auffassung des Gerichts hat die Medienanstalt bei der Vergabe der Frequenzen jedoch einen Beurteilungsspielraum. Die Auswahl könne nur in dem Sinne überprüft werden, ob der Organisation schwerwiegende Fehler unterlaufen seien. Dies ist aus Sicht der Richter nicht erkennbar.
Die MABB selbst erklärte in einer Mitteilung, die Musikfarbe „Jazz“ sei auch weiterhin in Berlin prominent vertreten. „Zum einen startet mit dem Programm „jazz fm“ zum 1. Januar 2026 ein zweites Jazzformat auf den UKW-Frequenzen Berlin 91.0 MHz und Potsdam 90,7 MHz“, heißt es in der Mitteilung. Zudem sende JazzRadio Berlin seit Mittwoch, 10. September auch auf DAB+ Kanal 7B.