In ihnen heißt es etwa, „in Bezug auf russische Staatsangehörige, die als Touristen reisen, ist ein sehr strikter Ansatz gerechtfertigt, da es bei touristischen Reisen im Vergleich zu anderen Reisezwecken (Geschäftsreise, Familienbesuch oder Arzttermin) schwieriger ist, die Begründung der Reise zu beurteilen“.

Die Bundesregierung wollte sich zu dem EU-internen Positionspapier zunächst nicht äußern. Aus dem Auswärtigen Amt heißt es, Deutschland habe die Kriterien für die Visavergabe an russische Staatsangehörige bereits zu Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine verschärft. Dies gelte sowohl für nationale Visa als auch im Einklang mit den EU-Leitlinien für Schengen-Visa. Bei letzteren habe die 2024er-Zahl um mehr als 90 Prozent unter der des Jahres 2019 gelegen.

Einen konkreten Vorschlag für das weitere Vorgehen bei der Visavergabe durch EU-Staaten könnte die Europäische Kommission vorlegen. Sie arbeitet derzeit schon in enger Koordination mit den EU-Mitgliedstaaten an einem Plan für ein neues Paket mit EU-Russland-Sanktionen. Deutschland und Frankreich setzen sich in Brüssel unter anderem dafür ein, mit ihm auch den russischen Energieriesen Lukoil und Serviceunternehmen aus der Ölbranche mit Strafmaßnahmen zu belegen.

Zudem sollen nach dem Willen von Berlin und Paris finanzielle und logistische Schlupflöcher geschlossen werden, über die Russland bereits bestehende Sanktionen umgeht. Demnach könnten weitere russische Banken, ausländische Finanzinstitute mit Verbindungen zu dem von der russischen Zentralbank entwickelten Transaktionssystem SPFS sowie Kryptowährungsdienstleister in Zentralasien auf Sanktionslisten landen.