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Im Alltag geben Verbraucher zahlreiche Daten preis. Eine EU-Verordnung soll ermöglichen, dass man den resultierenden Datenfluss besser nachvollziehen kann.

Frankfurt – Im September kommen einige Neuerungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher zu. Eine davon betrifft den sogenannten EU-Data-Act – ein wegweisendes Gesetz zur Regelung der Datennutzung. Die EU-Verordnung muss ab dem 12. September 2025 verbindlich in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union angewandt werden. Sie verspricht, die Art und Weise, wie Daten in der digitalen Wirtschaft genutzt und geteilt werden, grundlegend zu verändern.

Ein älterer Mann nutzt via Smartphone seinen Smart-Home-KühlschrankEin Mann nutzt seinen Smart-Home-Kühlschrank. Dadurch geraten Daten in Umlauf – ab 12. September sollen diese dank EU-Data-Act besser geschützt werden. © Juan Alberto Ruiz/Imago

Ein Kernaspekt des Data Acts ist die Stärkung der Rechte von Nutzerinnen und Nutzern vernetzter Geräte. „Wer ein vernetztes Auto, E-Bike oder andere vernetzte Geräte wie Smart-TV oder Kühlschränke nutzt, bekommt mehr Kontrolle über seine Daten“, erklärt die Bundesregierung auf ihrer Website.

EU-Data-Act ab 12. September verpflichtend – mehr Kontrolle für Verbraucher und Unternehmen

Dank der verpflichtenden Anwendung des EU-Data-Acts können Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen künftig selbst entscheiden, wie mit den Daten umgegangen wird, an deren Entstehung sie beteiligt waren. Mit den erweiterten Rechten der Nutzerinnen und Nutzer gehen neue Verpflichtungen für Hersteller und Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten einher.

Hersteller müssen ihre Produkte so gestalten, dass ein Datenzugang technisch möglich ist. Zudem sind sie verpflichtet, offenzulegen, welche Informationen von vernetzten Geräten gesammelt werden. Für Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, wie beispielsweise Cloud-Anbieter, bedeutet der Data Act, dass sie den Wechsel zu anderen Anbietern für ihre Kundinnen und Kunden erleichtern müssen.

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Der EU-Data-Act betrifft eine Vielzahl von Akteuren in der wirtschaftlichen Wertschöpfungskette. Er regelt den Datenaustausch zwischen Unternehmen (B2B), zwischen Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern (B2C) sowie zwischen Unternehmen und Behörden (B2G). Dabei soll der Zugang zu Daten verbessert und deren Nutzung erleichtert werden. Bereits seit Juni greift eine neue EU-Richtlinie für Onlineshops.

EU-Data-Act: DIHK sieht enorme Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) betont die Bedeutung des Gesetzes für die Wirtschaft: „Daten sind ein wichtiger Wettbewerbsvorteil für viele Unternehmen. Sensible Daten und Geschäftsgeheimnisse müssen daher ausreichend geschützt werden, um Anreize zu schaffen, in datengetriebene Innovationen zu investieren.“

Während der EU-Data-Act neue Möglichkeiten eröffnet, stellt er gleichzeitig insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor Herausforderungen. Die DIHK warnt: „Komplexe vertragliche und technische Vorgaben, sowie unklare Definitionen können insbesondere KMU überfordern oder abschrecken.“ Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, sieht der Data Act Erleichterungen für kleine Unternehmen vor, wobei die genauen Details dieser Ausnahmen noch präzisiert werden müssen.

Was bedeutet KMU?

Der Begriff KMU umfasst Kleinst­unternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen. Das Statistische Bundesamt definiert KMU in Anlehnung an die Empfehlung (2003/361/EG) der Europäischen Kommission nach Umsatz- und Beschäftigten­größenklassen:

– Kleinstunternehmen beschäftigen bis neun Personen und machen bis zwei Millionen Euro Jahresumsatz

Kleine Unternehmen haben bis 49 Beschäftigte und erreichen bis zehn Millionen Euro Jahresumsatz

Mittlere Unternehmen beschäftigen bis 249 Personen und erzielen bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz

EU-Data-Act ermöglicht Datenzugang für öffentliche Einrichtungen

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Data Acts ist die Erweiterung der Zugangsrechte für öffentliche Einrichtungen. In Fällen eines „außergewöhnlichen Bedarfs“, wie beispielsweise bei Naturkatastrophen, können Behörden Unternehmen zur unentgeltlichen Bereitstellung von Daten auffordern. Dies soll die Fähigkeit öffentlicher Stellen verbessern, auf Krisensituationen zu reagieren und ihre gesetzlichen Aufgaben effektiver zu erfüllen.

Der EU-Data-Act verspricht, Innovationen zu fördern und gleichzeitig die Rechte von Verbrauchern und kleineren Unternehmen zu stärken. Die praktische Umsetzung der neuen Regelungen wird in den kommenden Monaten eine zentrale Herausforderung für Unternehmen, Verbraucher und Behörden darstellen. Auch bei der Rente gibt es im September Neuerungen und Änderungen, die Millionen Rentnerinnen und Rentner betreffen. (kh)