17.04.2025 08:17

(Akt. 17.04.2025 11:14)

Polen erlässt Fotoverbot an Touristen-Hotspots

Polen erlässt Fotoverbot an Touristen-Hotspots
©AFP

In Polen ist ab sofort das Fotografieren von Bahnhöfen, Brücken und anderen öffentlichen Infrastrukturen verboten – Verstöße können teuer werden oder sogar zu Haft führen.

Ein am 17. April 2025 in Kraft getretener Erlass des polnischen Verteidigungsministeriums untersagt das Fotografieren und Filmen von bestimmten öffentlichen Objekten. Ziel des Gesetzes ist laut Regierung der verstärkte Schutz kritischer Infrastruktur vor potenzieller Spionage, insbesondere aus Russland.

Der Erlass ergänzt bestehende gesetzliche Regelungen (Artikel 616a Absatz 1 des Gesetzes vom 11. März 2022 zur Verteidigung des Heimatlandes) und liefert erstmals konkrete Durchführungsbestimmungen.

Über 25.000 Objekte betroffen

Betroffen sind laut polnischem Verteidigungsministerium rund 25.000 Einrichtungen im gesamten Land. Dazu zählen unter anderem:

  • Militärische Anlagen
  • Brücken und Tunnel
  • Eisenbahnen, Bahnhöfe und Züge
  • Flughäfen und Seehäfen
  • Postämter und Energieanlagen
  • Gebäude der Nationalbank und andere Regierungsgebäude

Strafen bis zu 4.600 Euro und Haftandrohung

Wer trotz Verbot fotografiert, riskiert empfindliche Konsequenzen:

  • Geldstrafen bis zu 20.000 Złoty (ca. 4.600 Euro)
  • Arrest zwischen fünf und 30 Tagen
  • Beschlagnahme von Kamera oder Smartphone

Allerdings gilt das Verbot nur dann, wenn das jeweilige Objekt mit einem offiziellen Warnschild versehen ist. Dieses zeigt den Schriftzug „Zakaz fotografowania“ („Fotografieren verboten“) und wurde vom Verteidigungsministerium standardisiert.

Ausnahmen für Medien und Einsatzkräfte möglich

Nicht in allen Fällen ist das Fotografieren untersagt. Der Erlass enthält einen Katalog mit Ausnahmeregelungen, die in bestimmten Situationen greifen:

  • Pressekonferenzen und Interviews
  • Dokumentationen offizieller Delegationen
  • Rettungseinsätze, z. B. durch Feuerwehr oder Katastrophenschutz
  • Dreharbeiten mit Genehmigung, etwa durch Journalist:innen oder Filmemacher:innen

Entsprechende Ausnahmegenehmigungen können bei den zuständigen Behörden beantragt werden.

Hintergrund: Angst vor Sabotage

Hintergrund des verschärften Vorgehens ist die angespannte sicherheitspolitische Lage in Europa. Die polnischen Behörden verweisen auf eine zunehmende Zahl ungeklärter Großbrände und mutmaßlicher Sabotageakte, die laut Regierungsangaben russischen Geheimdiensten zugeschrieben werden.

„Die Maßnahmen dienen dem Schutz der öffentlichen Ordnung und der nationalen Sicherheit“, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme des Verteidigungsministeriums.