Der heute 38-jährige Mörder von Tabitha E. wird sehr wahrscheinlich länger als 15 Jahre in Haft bleiben (Archiv). Foto: Lichtgut/Max Kovalenko
Der Mörder von Tabitha E. ist im Frühjahr wegen einer Vergewaltigung verurteilt worden. Dabei wurde auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Das Landgericht Stuttgart hat im März den damals 37-jährigen Mörder von Tabitha E. aus Asperg auch der Vergewaltigung einer 15-Jährigen für schuldig befunden. Im Urteil wurde darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Gegen diese Entscheidung hatte der heute 38-Jährige damals Revision eingelegt – welche vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun als „offensichtlich unbegründet“ verworfen worden ist.
Angeklagter bleibt wahrscheinlich länger als 15 Jahre in Haft
Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist maßgeblich dafür, ob eine lebenslange Freiheitsstrafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Konkret bedeutet die Rückweisung der Revision, dass der Angeklagte nicht wie im Regelfall aus der Haft entlassen wird, sondern dass in 15 Jahren noch einmal geprüft wird, ob dieser noch immer eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Das bedeutet wiederum, dass der 38-Jährige höchstwahrscheinlich länger als nur 15 Jahre im Gefängnis bleiben wird.
Tabitha E. war im Sommer 2022 verschwunden
Das Verschwinden von Tabitha E. hatte im Sommer 2022 die Region in Atem gehalten. Am 12. Juli war das Mädchen verschwunden, wenig später fand die Polizei dann am 17. Juli ihre Leiche am Ufer der Enz bei Unterriexingen. Wie die Ermittlungen zeigten, hatten sich Tabitha und ihr Mörder – mit dem sie zuvor Kontakt pflegte, den sie jedoch abbrechen wollte – ein letztes Mal an einer Unterführung in Ludwigsburg getroffen. Dort erwürgte er sie.