Tatverdächtiger aus der Ukraine
Nord-Stream-Sabotage: Richtet Hamburg zweiten Großprozess aus?
12.09.2025 – 12:57 UhrLesedauer: 2 Min.
Das Nord-Stream-2-Gasleck in der Nähe von Bornholm (Archivbild): Sollte Italien den Verdächtigen Ukrainer ausliefern, käme er in Hamburg in Untersuchungshaft. (Quelle: -/Danish Defence Command/dpa/dpa-bilder)
Der in Italien festgenommene Ukrainer wird bei Auslieferung nach Deutschland voraussichtlich in Hamburg angeklagt. Das Hanseatische Oberlandesgericht ist für Staatsschutzverfahren in Mecklenburg-Vorpommern zuständig.
Der im Zusammenhang mit dem Anschlag auf die Nord-Stream-Gaspipelines in Italien festgenommene Ukrainer wird bei einer Auslieferung nach Deutschland voraussichtlich in Hamburg vor Gericht gestellt. Das Hanseatische Oberlandesgericht ist für Staatsschutzsachen auch für Mecklenburg-Vorpommern zuständig, wo die zerstörten Ostsee-Pipelines aus Russland anlanden.
Die Hamburger Gerichtssprecherin Marayke Frantzen erklärte: „Nach einem entsprechenden Staatsvertrag zwischen den beiden Ländern ist aber das Hanseatische Oberlandesgericht auch für Staatsschutzverfahren zuständig, bei denen der Tatort auf dem Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegt.“ Diese Regelung gelte auch für Bremen und Schleswig-Holstein.
Das Nord-Stream-Verfahren dürfte nach dem laufenden Prozess um die Entführung zweier Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block große Aufmerksamkeit über die Grenzen der Hansestadt hinaus erfahren.
Der 49-jährige Ukrainer Serhij K. wurde Ende August bei Rimini an der Adriaküste festgenommen. Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft gehörte er zu einer Gruppe, die im September 2022 nahe der Ostseeinsel Bornholm Sprengsätze an den Pipelines platzierte. Die Behörde wirft ihm gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor.
Über die Auslieferung des Mannes nach Deutschland entscheidet ein Gericht im italienischen Bologna. Die Entscheidung war zu Beginn der Woche erwartet, dann aber verschoben worden.
Der Anwalt des Ukrainers hat angekündigt, bei Genehmigung der Auslieferung das römische Kassationsgericht anzurufen, um die Überstellung zu verhindern. Die Erfolgsaussichten gelten als gering. Der 49-Jährige bestreitet die Vorwürfe.
Eine Sprecherin des Generalbundesanwalts in Karlsruhe wollte sich auf Anfrage nicht zum weiteren Verfahren äußern. Zunächst müsse die Entscheidung des italienischen Gerichts über die Auslieferung abgewartet werden.
Nach einer Überstellung aus Italien würde ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs über die Untersuchungshaft in Deutschland entscheiden. Da die Anklage in Hamburg erhoben werden dürfte, erscheint es wahrscheinlich, dass der Verdächtige während der Untersuchungshaft in der Hansestadt untergebracht wird.