Rund 200 Tage ist die jüngste Wahl her: Nach dem Bruch der Ampel-Koalition war die Bundestagswahl vorgezogen worden und fand am 23. Februar statt. Regulär wäre sie im gleichen Monat wie die Kommunalwahl abgehalten worden. Nun sind die Machtverhältnisse im Bund bereits neu verteilt worden. Ob das auch in Mönchengladbach passiert, werden Bürger am Sonntag, 14. September, entscheiden. Alle wichtigen Fragen und Antworten im Überblick.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen oder Unionsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Mönchengladbach ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Menschen konnten sich auch auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Das ist etwa für Obdachlose wichtig. 18 von ihnen haben das über die Diakonie getan, wie Brigitta Bloschak mitteilt, die dort die Abteilung für Wohnungslose leitet. Die meisten von ihnen haben ihre Wahlunterlagen auch schon ausgefüllt zurückgegeben.

Für alle Wähler gibt es drei Stimmzettel. Einen für die Wahl des Stadtrates (hellgrün) und einen für die Oberbürgermeister-Wahl (weiß). Auf diesen beiden Scheinen sind Personen mit der Angabe ihrer jeweiligen Partei aufgelistet. Der dritte Stimmzettel ist für die Bezirksvertretung (hellrot). Hier werden – außer bei Einzelbewerbern – Listen gewählt. Es sind also Parteien aufgeführt, ihre jeweiligen Kandidaten sind kleiner gedruckt darunter zu finden.

Einen vierten Stimmzettel werden nur manche Bürger bekommen. Er ist für die Wahl des Integrationsrates. Auch hier werden Listen gewählt. Wahlberechtigt sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Einbürgerung erhalten oder durch das Staatsangehörigengesetz erhalten haben. Diese Personen müssen darüber hinaus am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr in Deutschland rechtmäßig aufhalten und seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in Mönchengladbach ihren Wohnsitz haben.

Von 8 bis 18 Uhr sind die Wahllokale am Sonntag geöffnet. Insgesamt gibt es 179 davon im Stadtgebiet. An der Urne kann mit der Wahlbenachrichtigung sowie mit Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass gewählt werden. In welchem Wahllokal man wählt, steht auf der jeweiligen Wahlbenachrichtigung.

Das ging spätestens bis zum 12. September um 15 Uhr. Nur im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist eine Beantragung auch noch am Wahltag im Wahlscheinbüro, Vitus-Center, Goebenstraße 4-8, 41061 Mönchengladbach, bis 15 Uhr möglich.

Die roten Wahlbriefe können am Wahltag bis 16 Uhr im Wahlscheinbüro Vitus-Center (Eingang E, 1. OG) abgegeben werden. In den Briefkasten am Rathaus Rheydt (Haupteingang) können am Wahlsonntag bis 15 Uhr noch Wahlbriefe eingeworfen werden, ebenso in den Verwaltungsstellen Rheindahlen, Hardt, Neuwerk, Giesenkirchen, Odenkirchen und Wickrath; außerdem im Rathaus Abtei und an der Fliethstraße.

„Der Trend zur Briefwahl ist ungebrochen. Im Vergleich zu den Kommunalwahlen 2020 ist schon jetzt ein Anstieg um zehn Prozent festzustellen“, teilt ein Sprecher der Stadtverwaltung auf Anfrage der Redaktion mit. Rund 39.000 Anträge auf Briefwahl zählt die Stadt (Stand: 10. September). In den Briefwahlbüros sind 27 Mitarbeiter beschäftigt. Ein weiterer großer Kraftakt steht der Stadt womöglich noch bevor: „Im Hinblick auf eine mögliche Stichwahl ist der Versand der vorgemerkten und beantragten Wahlunterlagen eine riesige Herausforderung, da das Zeitfenster für Versand und Rücklauf nur circa zehn Tage beträgt.“

Wer Oberbürgermeister werden will, braucht die absolute Mehrheit – mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen. Wenn das keiner der Kandidaten erreicht, gibt es zwei Wochen später, also am 28. September, eine Stichwahl mit den beiden bestplatzierten Kandidaten. 2020 ist die Entscheidung in Mönchengladbach erst in der Stichwahl gefallen. Bislang kam das in der Vitusstadt äußerst selten vor: Seit 1975 ist der Rathauschef drei Mal durch eine Stichwahl gewählt worden.

Alle teilnehmenden Parteien haben Reservelisten aufgestellt. Nach der Wahl werden die Sitze im Rat nach dem Stimmenanteil der Parteien verteilt. Dementsprechend viele Kandidaten aus der Liste ziehen ein, als Erstes diejenigen, die ganz oben stehen – außer, wenn eine Partei viele Direktmandate in den verschiedenen Stimmbezirken holt. Dann ziehen dementsprechend weniger Kandidaten aus der Liste ein, damit das Verhältnis der Sitze im Rat weiter dem Stimmergebnis entspricht.

Offiziell endet die aktuelle Legislaturperiode des Stadtrates erst am 31. Oktober. Deshalb wird die letzte Sitzung am Mittwoch, 1. Oktober, noch mit den alten Mehrheitsverhältnissen stattfinden – obwohl zu dem Zeitpunkt die neuen Ergebnisse schon feststehen werden. Eine ähnliche Situation gab es auch nach der Bundestagswahl, als noch mit dem bestehenden Parlament Beschlüsse gefasst wurden, obwohl die neuen Mehrheiten schon fest standen. Die erste, „konstituierende“ Sitzung des neuen Mönchengladbacher Stadtrates soll dann am Mittwoch, 5. November, um 13 Uhr in der Kaiser-Friedrich-Halle stattfinden. Den Vorsitz wird der neu gewählte Oberbürgermeister haben.