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Halle. StatLa. Im Jahr 2024 wiesen die kommunalen Kern- und Extrahaushalte des Landes Sachsen-Anhalt ein Finanzvermögen von 10,5 Mrd. Euro aus. Dieses gliederte sich in 8,8 Mrd. Euro beim nicht-öffentlichen Bereich sowie in 1,7 Mrd. Euro beim öffentlichen Bereich. 72,1 % des kommunalen Finanzvermögens befanden sich in den Kernhaushalten, 27,9 % in den Extrahaushalten. Das kommunale Finanzvermögen ist im Vergleich zum Vorjahr bei den Kernhaushalten um 7,8 % und bei den Extrahaushalten um 4,7 % gestiegen.
Wie das Statistische Landesamt nach dem Ergebnis der Finanzvermögenstatistik mitteilt, betrug 2023 das kommunale Finanzvermögen 9,9 Mrd. Euro und stieg 2024 um 0,7 Mrd. Euro bzw. 6,9 %.
Die Anteilsrechte stellten mit 7,4 Mrd. Euro (70,6 %) den höchsten Anteil des kommunalen Finanzvermögens. An 2. Stelle folgten Bargeld und Einlagen mit zusammen 1,5 Mrd. Euro bzw. 13,8 %. Davon befanden sich 1,2 Mrd. Euro (79,2 %) in den Kernhaushalten und 0,3 Mrd. Euro (20,8 %) in den Extrahaushalten.
Seit 10 Jahren steigen die vorhandenen Beträge an Bargeld und Einlagen kontinuierlich. 2014 betrug der Bestand noch 0,5 Mrd. Euro.
Auf kommunaler Ebene stieg 2024 das Finanzvermögen der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände um 267,63 Euro je Einwohnerin bzw. Einwohner von 3.287,60 Euro in 2023 auf 3.555,23 Euro in 2024.
Die Kernhaushalte der kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden besaßen 2024 ein Finanzvermögen von 4,3 Mrd. Euro. Damit stellten diese Einheiten mehr als die Hälfte des kommunalen Finanzvermögens (56,8 %) der Kernhaushalte in Sachsen-Anhalt. Das Finanzvermögen der kreisfreien Städte betrug 2,6 Mrd. Euro (33,8 %) und das der Landkreise 0,7 Mrd. Euro.
Extrahaushalte umfassen alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die im Sinne des ESVG 2010 zum Sektor Staat zählen. Als Finanzvermögen im öffentlichen Bereich gilt das Finanzvermögen beim Bund, bei Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, der Sozialversicherung, verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen sowie sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen. Das Finanzvermögen bei Kreditinstituten, beim sonstigen inländischen Bereich sowie sonstigen ausländischen Bereich wird als Finanzvermögen des nicht-öffentlichen Bereichs bezeichnet.