Wer nicht schon per Brief gewählt hat, der wird am Sonntag wohl seinen Gang zur Wahlurne machen. In Nordrhein-Westfalen finden die Kommunalwahlen statt, so auch in Duisburg. Diesmal entscheiden nicht nur rund 350.000 wahlberechtigte Duisburgern, wer im Stadtrat Platz nimmt, sondern auch wie die Bezirksvertretungen aussehen, wer Oberbürgermeister wird, wer in den Integrationsrat kommt – und, wer die Mitglieder des Regionalverbandes Ruhr (RVR) sein werden. Für die Briefwähler heißt das: ganz viele bunte Wahlzettel ausfüllen. Aber auch vor Ort wird für alle Wähler nicht nur ein Kreuz reichen. Wir erklären, was gewählt wird – und worauf man achten muss.
Anders als bei der Bundestagswahl dürfen bei der Kommunalwahl auch Jugendliche wählen, die bereits das 16. Lebensjahr erreicht haben. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die ihren Hauptwohnsitz in Duisburg haben. Auch Nicht-Deutsche dürfen wählen, solange sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslands besitzen.
Die Adresse des richtigen Wahllokals ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die alle Wahlberechtigten per Post erhalten haben. Möglich ist das zwischen 8 und 18 Uhr am Sonntag. Die Wahllokale werden auch online unter briefwahl.duisburg.de angezeigt.
Die Briefwahl rechtzeitig zu beantragen, ist so kurz vor der Wahl nicht mehr möglich. Die bereits ausgefüllten Unterlagen können aber bis Sonntag, 16 Uhr, in die Briefkästen am Rathaus oder in der Stabsstelle Wahlen eingeworfen werden.
Eine ganze Reihe von Personen und Räten. Neben dem Oberbürgermeister sind das der Rat der Stadt, die sieben Bezirksvertretungen, die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) und der Integrationsrat der Stadt. Dazu wird es gleich mehrere Stimmzettel geben.
Das ist nicht so leicht zu sagen. Erfahrungsgemäß steht ein belastbares Ergebnis der Kommunalwahl am späten Sonntagabend oder spätestens gegen Mitternacht fest. Bei einem knappen Ergebnis kann es aber auch länger dauern. Am frühesten ist mit einem Ergebnis der OB-Wahl zu rechnen.
Zur Wahl stehen in diesem Jahr elf Kandidaten. Sören Link, der seit 2012 OB ist und 2017 im Amt bestätigt wurde, tritt auch in diesem Jahr wieder an. Er konkurriert mit Sylvia Linn von der CDU, Sebastian Ritter von den Grünen, Carsten Groß (AfD), Barabara Laakmann (Die Linke), Oliver Alefs (FDP), Oliver Beltermann (Junges Duisburg), Ayhan Yildirim (DAL-WGD), Dagmar Schink (Die Partei), Erkan Kocalar (BSW) und Britta Söntgerath (Volt).
Sollte kein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen haben, wird es am 28. September zur Stichwahl kommen. Bei elf Kandidaten gilt das nicht als unwahrscheinlich. Auch dafür ließen sich Briefwahlunterlagen beantragen. Bei der Stichwahl treten dann die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen erneut zur Wahl gegeneinander an.
Die sieben Stadtbezirke werden durch eigene gewählte Parlamente vertreten. Walsum, Hamborn, Meiderich/Beeck, Homberg/Ruhrort/Baerl, Mitte, Rheinhausen, Süd. Ihnen steht eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister vor, die vom gewählten Gremium gewählt wird. Wie der Stadtrat wird auch die Bezirksvertretung alle fünf Jahre gewählt.
Menschen, die in Duisburg gemeldet sind und somit wählen dürfen sowie gleichzeitig eine Migrationsgeschichte haben, weil sie entweder selber eingewandert sind, oder in zweiter oder dritter Generation in Deutschland leben. Sie können die Besetzung des Integrationsrates mitbestimmen. Für diese Wahl können die entsprechenden Wählerinnen und Wähler 18 Kandidaten bestimmen. Neun weitere wählt der Stadtrat.
Der Integrationsrat berät den Rat der Stadt Duisburg, seine Ausschüsse sowie die Bezirksvertretungen in allen „migrationsrelevanten” Themen, heißt es bei der Stadt. Das deklarierte Ziel: die politischen und praktischen Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben der Duisburger Bevölkerung schaffen.
Was hat die Wahl für den Regionalverband Ruhr zu bedeuten und wer steht zur Wahl?
Die RVR-Verbandsversammlung, auch „Ruhrparlament“ genannt, vertritt elf kreisfreie Städte und vier Kreise im Ruhrgebiet. Dort leben mehr als fünf Millionen Menschen. Seit 2020 können die Mitglieder des Parlaments direkt gewählt werden.