Bielefeld. Es ist der Albtraum aller Eltern: Ein Auto hält, um die Fußgänger über den Zebrastreifen zu lassen, während ein ungeduldiger Fahrer dahinter – offenbar in Unkenntnis der Verkehrsregeln – zum Überholen ansetzt. Beinahe wäre ein fünfjähriger Junge am Sonntagabend, 13. April, von so einem Auto erfasst worden.

Polizeisprecherin Hella Christoph betont: „Nur der schnellen Reaktion des Vaters ist es zu verdanken, dass das Kind unverletzt blieb.“ Der Bielefelder selbst erlitt dabei leichte Verletzungen, berichtet sie weiter. Die Polizei sucht nun Zeugen des Vorfalls.

Was war passiert? Der 50-jährige Bielefelder überquerte mit seinem fünfjährigen Sohn gegen 18.10 Uhr an der Bleichstraße den Fußgängerüberweg in Höhe der Straße Lohbreite. Ein Autofahrer hatte völlig richtig vor dem Zebrastreifen gehalten und wartete nun. In diesem Moment überholte ein Wagen unvermittelt den Wartenden mit hoher Geschwindigkeit.

Bielefelder Vater stürzt bei Rettungstat

Der Vater erkannte die lebensgefährliche Situation: Ihm gelang es noch, seinen Sohn auf dem Fußgängerüberweg zurückzureißen, sodass der Wagen seinen Sohn gerade nicht mehr erfasste. Der 50-Jährige stürzte bei der Rettungstat und verletzte sich dabei leicht.

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Der schwarze Wagen (ein Audi TT oder Mercedes mit Bielefelder Kennzeichen) fuhr in Richtung Am Stadtholz davon und kümmerte sich nicht um den Verletzten. Das Verkehrskommissariat 1 bittet nun um Hinweise zu der Fahrerflucht unter Tel. 0521 5450.

Anhalten am Zebrastreifen ist Pflicht, keine Freundlichkeit

Leider ist vielen Verkehrsteilnehmern immer noch nicht bekannt, dass Fußgänger an einem Zebrastreifen Vorrang haben. Dass Autofahrer anhalten, wenn Personen erkennbar den Fußgängerüberweg nutzen wollen, ist keine freundliche Geste, sondern eine Verkehrsregel, die in der Straßenverkehrsordnung festgelegt ist.

Wer den Fußgänger-Vorrang an Zebrastreifen nicht beachtet und ihnen das Überqueren nicht ermöglicht, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister rechnen. Diese Strafe ist auch zu erwarten, wenn man am Zebrastreifen überholt. Beides ist ausdrücklich verboten. Einzige Ausnahme: Straßenbahnen müssen an Zebrastreifen nicht halten.

Andersherum sind Fußgänger übrigens nicht verpflichtet, einen Zebrastreifen zu benutzen. Es sei denn, der Verkehr ist zu dicht. Dann ist die Nutzung von Fußgängerampeln, Überwegen mit Mittelinseln oder Zebrastreifen vorgeschrieben.

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