Er bekam eine Haftstrafe, nachdem er im Sommer 2024 wiederholt Kabel von Ladestationen für E-Autos entwendet haben soll: Doch weil ein 43-Jähriger in Berufung ging und Teile seines ursprünglichen Geständnisses widerrief, wurde die Verhandlung gegen den Mann vom Landgericht nun vertagt.

Fast schien es so, als würde dieser Berufungsprozess im Landgericht Leipzig gar nicht stattfinden: Denn auch 15 Minuten nach dem angesetzten Beginn um 09:00 Uhr war Dennis K. am vergangenen Donnerstag, dem 11. September, noch immer nicht erschienen. Dabei steht für den 43-Jährigen einiges auf dem Spiel: Nach dem Willen des Amtsgerichts, das ihn am 17. Dezember 2024 in erster Instanz verurteilte, sollte Dennis K. für 20 Monate hinter Schloss und Riegel.

Staatsanwaltschaft geht von zehn Fällen und 40.000 Euro Schaden aus

Die Anklagebehörde wirft ihm Diebstahl in Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung vor. In insgesamt zehn Fällen soll Dennis K. im Juni und Juli 2024 die Kabel von Ladestationen für Elektroautos in Leipzig mit einem Werkzeug durchtrennt und mitgenommen haben, mit dem Ziel, eine dauerhafte Einnahmequelle zu generieren.

PKW wird an E-Station aufgeladen.E-Ladestation in Leipzig (Symbolbild). Foto: Ralf Julke

Teilweise soll er einen Komplizen an seiner Seite gehabt haben. Geschätzter Schaden: etwa 40.000 Euro. Die Tatorte lagen beispielsweise in der Chemnitzer Straße, der Zschocherschen Straße oder der Zwickauer Straße, auch eine Ladestation der Stadtwerke in der Straße des 18. Oktober war betroffen.

Berufung gegen erstes Urteil

Als Dennis K. mit fast 20 Minuten Verspätung doch noch den Gerichtssaal betrat, zog der 43-Jährige zunächst den spürbaren Unmut seines Verteidigers Curt-Matthias Engel auf sich. Die wartende Strafkammer unter der Vorsitzenden Richterin Karen Aust war bereits kurz davor, die Verhandlung wegen Nichterscheinens des Angeklagten zu vertagen.

Alles drehte sich, so wurde es zumindest erwartet, ohnehin nur noch um die Frage, ob Dennis K. tatsächlich hinter Gitter muss. Gegen die 20 Monate Haft war er in Berufung gegangen, weshalb nun das Landgericht entscheiden sollte.

Überraschender Teil-Widerruf des Geständnisses

Doch es kam anders: Überraschend gab der Angeklagte jetzt nur noch drei der zehn Taten aus der Anklageschrift zu. Vor dem Amtsgericht habe er unwahre Angaben gemacht, um einen schnellen Abschluss zu erreichen und aus der Untersuchungshaft freizukommen, sagte er kleinlaut.

Auch habe er zugunsten seiner Partnerin ein teilweise falsches Geständnis abgelegt, so die Behauptung. Jetzt meinte er, etwa eines der Kabel in einer Dösener Parkanlage gefunden und mitgenommen zu haben.

Weil das Gericht auf den Widerruf des Geständnisses nicht vorbereitet war, müssten jetzt die Beweismittel noch einmal neu geprüft werden, um zu einem Urteil zu kommen, so die Vorsitzende Richterin Karen Aust. Sie setzte den Berufungsprozess gegen Dennis K. daher aus. Bisher gibt es noch keinen neuen Termin.