Seit Jahren schon arbeitete ein 63-Jähriger als Nachhilfelehrer. Kurz nachdem er in einem anderen Fall wegen sexuellen Übergriffs verurteilt worden war, kam es im November zu Übergriffen auf eine zehnjährige Schülerin. Dafür steht der Mann nun vor Gericht.
Das Landgericht Hamburg hat einen Nachhilfelehrer wegen sexuellen Missbrauchs an einem Mädchen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung verurteilt. Das Gericht habe die Taten so feststellen können, wie sie angeklagt waren, sagte die Vorsitzende Richterin.
Positiv ausgewirkt habe sich das Geständnis des Angeklagten, das dem Kind eine Aussage vor Gericht erspart habe. Zudem habe er bereits vier Monate in Untersuchungshaft gesessen. In Blick auf die Aussetzung zur Bewährung betonte die Richterin in Richtung des 63-Jährigen: „Das ist knapp gewesen für Sie.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Anklage wirft dem 63-Jährigen vor, am 11. November 2024 in der Küche des Wohnhauses der Familie während des Deutschunterrichts eine Hand durch das weite Hosenbein der damals Zehnjährigen geschoben und sie am Oberschenkel gestreichelt zu haben.
Angeklagter bat Opfer um Verzeihung
Das Kind stieß ihn zurück, wie der Staatsanwalt bei Anklageverlesung berichtet hatte. Doch danach soll der Mann das Mädchen erneut gestreichelt haben, unter anderem auch über der Kleidung am Gesäß. Das Mädchen habe ihren Eltern später von dem Vorfall berichtet, die Anzeige erstatteten, sagte eine Gerichtssprecherin. Während des Prozesses wurde die Aussage der Zehnjährigen bei der Polizei auf Video gezeigt.
Der Richterspruch entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte diese in ihrem Plädoyer als maßvoll bezeichnet. Die Verteidigerin des 63-Jährigen hatte zum Prozessauftakt eine vorbereitete Erklärung verlesen. In der Einlassung gab der Angeklagt an, von sich selbst entsetzt zu sein. Er bitte das Mädchen um Entschuldigung.
Das Kind war nach Angaben des Nachhilfelehrers an dem Nachmittag sehr unruhig, weil es Angst vor einer anstehenden Operation gehabt habe. Er habe sich eingeredet, dass er das Mädchen mit dem Streicheln nur beruhigen wollte. Inzwischen habe er eingesehen: „Ich weiß, dass ich sexuell übergriffig war.“ Es werde nie wieder vorkommen.
Der Mann stand bereits vor Gericht
Der Nachhilfelehrer war nur wenige Wochen vor der Tat schon einmal wegen eines anderen sexuellen Übergriffs auf eine damals 16-Jährige rechtskräftig verurteilt worden. Im Oktober 2024 bekam er deswegen eine Freiheitsstrafe von neun Monaten zur Bewährung.
Der Angeklagte will nach eigenen Angaben eine Therapie machen und nie mehr als Nachhilfelehrer arbeiten. Seine Familie halte zu ihm und wolle ihn unterstützen. Das Gericht erklärte, es werde überprüfen, ob der Mann eine Therapie machen werde und betonte, er dürfe keinen Kontakt mehr zu Kindern suchen. „Ich werde Sie nicht enttäuschen“, versprach der Mann.
lno/juve