DruckenTeilen
Kai Steffen und seine Mitstreiter haben Henrich Fockes Fluglabor gerettet. Doch jetzt läuft der vorläufige Nutzungsvertrag aus. © Esser, Jörg
Der Streit geht weiter: Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat die Mediation mit dem Förderverein „Focke-Windkanal“ abgesagt. „Eine vertane Chance“, sagt Vereinschef Kai Steffen.
Aus. Das Tischtuch ist zerschnitten. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) hat die für 10. September angesetzte gerichtliche Mediation mit dem Verein „Focke-Windkanal“ zum Focke-Fluglabor abgesagt. Eine Einigung sei „aufgrund diametral entgegengesetzter Auffassungen zu Kostentragungspflichten“ nicht gelungen, begründete die DSD ihre Absage. „Nach drei erfolglosen Versuchen verfolgt die DSD diesen Weg nicht mehr“, teilt DSD-Sprecherin Dr. Ursula Schirmer auf Nachfrage mit.
„Das ist eine vertane Chance, Missverständnisse auszuräumen und die offenen Punkte unter Leitung eines neutralen Güterichters zu klären“, sagt Kai Steffen, der Vorsitzende des Vereins „Focke-Windkanal“. Und weiter: „Deutlicher kann man kaum zeigen, kein Interesse an einer gütlichen Einigung mit engagierten Denkmalschützern zu haben.“
Rechtsstreit schwelt seit Jahren
Seit Jahren schwelt der Rechtsstreit zwischen der DSD als Treuhänderin der Stiftung Focke-Windkanal und Besitzerin der Immobilie und dem Bremer Förderverein Focke-Windkanal als Mieter. Zum 30. November 2023 dann wurde dem Verein ein Einwurf-Einschreiben mit der fristlosen Kündigung des Nutzungsverhältnisses zugestellt worden. Der Verein wehrte sich, am 18. November 2024 wurde die Räumungsklage vor Gericht verhandelt. Beide Seiten einigten sich auf besagte Mediation.
Der Verein habe im Vorfeld drei Vertragsentwürfe vorgelegt, die DSD keinen einzigen, sagt Steffen. Und nach und nach habe man Kostenübernahmen durch die Stiftung aus dem Vertragsentwurf gelöscht. „Wir wollen allerdings keinen Vertrag unterschreiben, der es ermöglicht, uns jeweils nach Ablauf eines Jahres ohne Angabe von Gründen rauszuwerfen.“ DSD-Sprecherin Schirmer sagt: „Der Verein formuliert unverändert unrealistische Forderungen, die wir weder annehmen können noch wollen.“
Das Fluglabor des Bremer Luftfahrtpioniers Henrich Focke (1890–1979) ist ein Kleinod im Hinterhof. Ein technisches Denkmal allererster Güte, ein Relikt der internationalen Luftfahrtgeschichte. Und: „Fockes Windkanal“ an der Emil-Waldmann-Straße in Bahnhofsnähe ist immer noch voll funktionsfähig. Diplomingenieur Kai Steffen hatte das 1960 in einem ehemaligen Gemüseladen eingerichtete Labor 1997 wiederentdeckt, nachdem es 20 Jahre lang leergestanden hatte. Er hat das Kleinod vor dem Verfall gerettet, einen Förderverein formiert, der finanzielle Mittel einwirbt und das reichlich heruntergekommene Objekt baulich und technisch aufwendig restauriert hat.
Fluglabor ist ein Kleinod im Hinterhof
Am 25. Februar 2005 wurde Fockes Windkanal offiziell wiedereröffnet. Rund eine Million Euro haben er und der Verein in die Sanierung gesteckt, sagt Steffen. Man habe Windkanal und Fluglabor für die Öffentlichkeit zugänglich gehalten und außerdem Schülern, Studenten sowie Firmen, Stiftungen und Schiffbaubüros wissenschaftliche Versuche in dem Technikmuseum ermöglicht. „Das Labor ist ein nahezu idealer außeruniversitärer Lernort für die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer.“
2003 wurde mit der Focke-Familie ein „vorläufiger Nutzungsvertrag“ bis 2025 geschlossen. Im Februar 2012 flatterte dem Verein erstmals eine fristlose Kündigung ins Haus. Seither wird gestritten. 2018 wurde dann auf Initiative des damaligen Landesdenkmalpflegers Professor Georg Skalecki die treuhänderische Stiftung ins Leben gerufen, womit die Perspektive des Focke-Windkanals als gesichert galt. Dem Verein wurde eine optimale Lösung versprochen. Doch die vermisst Steffen heute noch.
Stiftung will nach neuer Lösung suchen
Es gebe immer noch keinen Vertrag über Nutzung und regelmäßige öffentliche Zugänglichkeiten. Und eine Lösung scheint ferner denn je. „Der bisherige Nutzungsvertrag läuft zum 31. Dezember 2025 aus“, sagt Schirmer. „Danach wird die Deutsche Stiftung Denkmalschutz dann unbelastet nach einer neuen Lösung suchen.“
Das Verfahren werde wohl erneut vor Gericht landen, sagt Steffen. Der Förderverein fordert den „im ursprünglichen Vertrag zugesagten langfristigen Folgevertrag“. Werde die Klage gegen die Kündigung abgewiesen, müsse der Verein den Vertrag einklagen. Und werde die Klage abgewiesen, müsse der Verein in Berufung gehen und den Vertrag immer noch einklagen. Steffen spricht von einem unfairen Kräfteungleichgewicht. Der Verein bittet jetzt um Spenden, um vor Gericht gegen die DSD bestehen zu können. Weitere Infos unter „www.focke-windkanal.de“.