Stichwahl in Aachen
Briefwähler sollten Unterlagen persönlich abgeben
16.09.2025 – 08:09 UhrLesedauer: 1 Min.
Per Post versendete Wahlbriefe (Archivbild): Für die Stichwahl wird empfohlen, die Wahlbriefe direkt beim Wahlamt abzugeben. (Quelle: Frank Oppitz)
Bei der Stichwahl in Aachen gelten besondere Regeln für Briefwähler. Die Landeswahlleiterin empfiehlt, Stimmzettel direkt beim Wahlamt einzuwerfen.
Für die Stichwahlen am 28. September in Aachen erhalten Wahlberechtigte keine neue Benachrichtigung. Die Landeswahlleiterin teilte mit, dass auf Grundlage desselben Wählerverzeichnisses wie bei der Hauptwahl abgestimmt wird.
Bei den Stichwahlen dürfen alle Personen abstimmen, die bereits im ersten Wahlgang wahlberechtigt waren. Jugendliche, die in den kommenden zwei Wochen 16 Jahre alt werden und damit das Kommunalwahlalter erreichen, bleiben ausgeschlossen. Die Voraussetzungen zur Wahlberechtigung müssen bereits bei der Hauptwahl vorgelegen haben.
Die Briefwahl ist auch für die Stichwahl möglich. Wegen der kurzen Zeitspanne von nur zwei Wochen zwischen Haupt- und Stichwahl empfiehlt die Landeswahlleiterin, besonders auf Postlaufzeiten zu achten. Am sichersten sei es, die Wahlbriefe direkt in den Briefkasten des Wahlamtes einzuwerfen oder die Stimme in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten für die Briefwahl vor Ort abzugeben.
Das nordrhein-westfälische Kommunalwahlrecht ermöglicht grundsätzlich, Haupt- und Stichwahlunterlagen getrennt voneinander zu beantragen. Bietet eine Kommune diese Option an, bekommen Wähler die Unterlagen nach Beantragung vom Wahlamt zugeschickt. Ansonsten gelten dieselben Grundsätze wie bei der Hauptwahl.