Nach der Wahl ist vor der Stichwahl: Weil bei der Oberbürgermeisterwahl in Bochum am 14. September kein Bewerber mehr als 50 Prozent der Stimmen erzielt hat, geht sie in eine zweite Runde. Jörg Lukat, gemeinsamer Kandidat von SPD und Grünen, tritt gegen CDU-Mann Andreas Bracke an. Rund 280.000 Bochumerinnen und Bochumer sind also ein weiteres Mal aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Prozedere.

Wann ist die Stichwahl in Bochum?

Die Stichwahl findet am Sonntag, 28. September, statt. Dieser Termin gilt übrigens für alle Kommunen in NRW, in denen der erste Wahlgang noch nicht die Entscheidung gebracht hat.

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Stichwahl Bochum

Bekomme ich eine neue Wahlbenachrichtigung?

Nein. „Eine neue Wahlbenachrichtigung wird nicht verschickt“, stellt das Landesinnenministerium klar. Wahlberechtigt sind dieselben Menschen wie beim ersten Durchgang am 14. September. Wer etwa in der Zwischenzeit Geburtstag hat und 16 Jahre alt wird – und somit eigentlich wahlberechtigt wäre –, muss sich trotzdem bis zur nächsten Wahl gedulden. Bochums Kreiswahlleiter Sebastian Kopietz hat angekündigt, dass die Stadt in den nächsten Tagen Postkarten an alle Wahlberechtigten verschickt, auf denen die wichtigsten Infos zur Stichwahl zusammengefasst sind.

Wohin muss ich für die Stichwahl?

In denselben Wahlraum wie bei der ersten Wahl. Stimmbezirk und Wahllokal sind auf der Wahlbenachrichtigung verzeichnet.

Ich hab meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr – was nun?

Um im Wahllokal die Stimme abzugeben, braucht man die Wahlbenachrichtigung nicht zwingend. Man kann sich dort auch mit seinem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Bei Fragen vorab hilft das Wahlbüro: 0234/910-5099 (Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8 bis 12 Uhr) oder wahlbuero@bochum.de.

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Ich habe am 28. September keine Zeit – kann ich Briefwahl machen?

Ja, Briefwahl ist auch bei der Stichwahl möglich. Wer schon für den ersten Wahlgang Briefwahl beantragt hatte, sollte laut Stadt automatisch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl bekommen. Man kann aber die Briefwahl auch neu nur für die Stichwahl beantragen: Das geht im Briefwahlzentrum im Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ, im Erdgeschoss neben der Stadtbücherei), per E-Mail an wahlbuero@bochum.de oder online unter bochum.de/wahlschein.

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Briefwahl-Anträge können über das Online-Formular bis Sonntag, 21. September, 20 Uhr, gestellt werden. Empfehlenswert ist aber, nicht bis zum letzten Drücker zu warten. Das NRW-Innenministerium rät, wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Wahl und Stichwahl „verstärkt auf Postlaufzeiten“ zu achten. Alternativ kann man die Unterlagen in den Hausbriefkasten des Historischen Rathauses werfen – spätestens am Sonntag, 28. September, um 15 Uhr.

Diese Texte haben viele Menschen interessiertDer Postversand ist mir zu unsicher – ist auch wieder „Briefwahl vor Ort“ möglich?

Ja, die Stadt öffnet auch die Briefwahlbüros im BVZ und in den Bezirksverwaltungsstellen wieder. Das sind die Anlaufstellen und Öffnungszeiten:

  • Nord: Heinrichstraße 42 im Amtshaus Gerthe (Mo. und Di. 8 bis 14 Uhr, Mi. und Fr. 8 bis 12 Uhr, Do. 13 bis 19 Uhr)
  • Ost: Carl-von-Ossietzky-Platz 2 im Amtshaus Bochum-Langendreer (Mo. und Di. 8 bis 14 Uhr, Mi. und Fr. 8 bis 12 Uhr, Do. 13 bis 19 Uhr)
  • Süd: Querenburger Höhe 256 in der Stadtbücherei Bochum-Querenburg (Mo., Di., Do., Fr. 11 bis 18 Uhr)
  • Südwest: Hattinger Straße 387 im Bürgerbüro Bochum-Weitmar (Mo. und Di. 8 bis 14 Uhr, Mi. und Fr. 8 bis 12 Uhr, Do. 13 bis 19 Uhr)
  • Wattenscheid: Friedrich-Ebert-Straße 7 im Neuen Rathaus Wattenscheid (Mo. und Di. 8 bis 14 Uhr, Mi. und Fr. 8 bis 12 Uhr, Do. 13 bis 19 Uhr)