Hamburg. Wegen des Schmuggels von knapp zehn Tonnen Kokain hat das Hamburger Landgericht einen Mann zu 13 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 61 Jahre alte Kosovare bandenmäßig für die Einfuhr von Drogen in nicht geringer Menge verantwortlich war. Außerdem ordnete das Gericht an, gut 8,2 Millionen Euro als sogenannten Wertersatz einzuziehen.

Insgesamt ging es um neun Fälle, in denen das Kokain 2020 aus süd- und mittelamerikanischen Ländern auf dem Seeweg nach Hamburg geschmuggelt wurde.


Gericht bleibt zwei Jahre unter Höchststrafe

Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft gefordert – ein Jahr weniger als die mögliche Höchststrafe. Als strafmildernd habe die Kammer ein umfassendes Geständnis des Angeklagten gewertet, sagte der Vorsitzende Richter. Strafverschärfend habe sich neben der großen Menge der Drogen das professionelle und stark arbeitsteilige Vorgehen ausgewirkt. Dabei habe der Angeklagte „eine leitende Position im Bandengeflecht“ eingenommen.

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Die Taten spielten sich demnach immer nach demselben Muster ab: Die Drogen wurden in Kolumbien, Brasilien oder der Dominikanischen Republik in Containern unter einer Tarnladung versteckt – etwa unter Bananen, Reis, Holzkohle oder Gelatine. Im Hamburger Hafen angekommen, wurden die Container geöffnet und die Drogen in Verstecke teils im Hamburger Umland gebracht. Dabei hatte die Bande Helfer auch unter den Hafenarbeitern.

Drogenschmuggler hatten Helfer im Hafen

Der Angeklagte sei über Chats jederzeit über die Lieferungen informiert gewesen, sagte der Richter. Außerdem habe er die Bergung der Drogen mitorganisiert und Siegel-Dubletten besorgt, mit denen die Container nach dem Öffnen wieder verschlossen worden seien.

Das Gros der Drogen sei für die Niederlande bestimmt gewesen. Bei jeder Lieferung habe der Angeklagte aber auch einen Eigenanteil mitbestellt, den er dann teils selbst veräußert habe. Insgesamt sei er so auf einen Eigenanteil von knapp einer halben Tonne Kokain gekommen.

Der 61-Jährige war Ende 2023 in Albanien festgenommen und ein Jahr später an Deutschland ausgeliefert worden. Aufgrund der deutlich schlechteren Haftbedingungen in Albanien wird ihm die Untersuchungshaft in Tirana doppelt angerechnet – sodass allein dadurch bereits zwei Jahre als verbüßt gelten.

Das Urteil ist rechtskräftig. Sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft verzichteten auf eine Revision.



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