So ganz ist der Wahlkampf in Gladbeck noch nicht vorbei – man könnte sogar sagen, die Kommunalwahl geht noch einmal in die heiße Phase: Zur Stichwahl am Sonntag, 28. September, werden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gladbeck erneut an die Urnen gebeten. Dann müssen aber nur noch zwei Kreuzchen gesetzt werden. Weil im ersten Wahlgang am 14. September keine Bewerberin bzw. kein Bewerber die erforderliche, absolute Mehrheit erreichen konnte, ist eine Stichwahl notwendig:

  • zur Bestimmung der zukünftigen Bürgermeisterin bzw. des zukünftigen Bürgermeisters von Gladbeck,
  • im Kreis Recklinghausen zur Wahl des künftigen Landrats.

Wer steht am 28. September auf den Wahlzetteln in Gladbeck?

Für das Bürgermeisteramt zur Wahl steht zum einen die aktuell amtierende Bürgermeisterin Bettina Weist (SPD). Sie hatte bei der Wahl am 14. September 41,65 Prozent erreicht. Zum anderen steht Peter Rademacher (CDU) zur Wahl. Er konnte 26,75 Prozent der Wählerstimmen in Gladbeck hinter sich vereinen. Spannend wird nun, wer die Stimmen der anderen sechs Kandidaten aus dem ersten Wahlgang für sich gewinnen kann.

Auch beim künftigen Landrat im Kreis Recklinghausen wird es eine Entscheidung zwischen CDU und SPD geben. Bodo Klimpel kandidiert für CDU und FDP gegen den SPD-Kandidaten Karsten Schneider. Auch bei der Landratswahl lag die SPD im ersten Wahlgang in Gladbeck vorne: Schneider erhielt 40,74 Prozent der Gladbecker Stimmen, Klimpel rund zehn Prozent weniger – 30,89 Prozent. Kreisweit allerdings lag Bodo Klimpel (39,79 Prozent) knapp vor Karsten Schneider (36,33 Prozent).

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Wer darf wählen – und wo kann ich meine Stimme schon vor dem 28. September abgeben?

Wahlberechtigt sind dabei alle Personen, die bereits zur Hauptwahl am 14. September stimmberechtigt waren. Die Wahlräume bleiben unverändert. Zur Stimmabgabe ist die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Sollte diese nicht mehr vorliegen, genügt auch der Personalausweis oder Reisepass. Auch für die Stichwahl ist eine Briefwahl möglich. Wer bereits bei der Antragstellung zur Hauptwahl am 14. September auch für den Fall einer Stichwahl Briefwahlunterlagen beantragt hat, erhält diese automatisch. Der Versand erfolgt voraussichtlich ab Donnerstag, 18. September, nach Feststellung des Ergebnisses der Landratswahl durch den Kreiswahlausschuss.

Das Briefwahlbüro im Raum 0.61 (Erdgeschoss) des Neuen Rathauses, Willy-Brandt-Platz 2, öffnet ab Freitag, 19. September, wieder zu folgenden Zeiten:

  • Freitag, 19. September: 8 bis 12 Uhr
  • Samstag, 20. September: 10 bis 12.30 Uhr
  • Montag, 22. September, bis Mittwoch, 24. September: 8 bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag, 25. September: 8 bis 17.30 Uhr
  • Freitag, 26. September: 8 bis 15 Uhr

Dort ist auch eine direkte Stimmabgabe vor Ort möglich. Wahlberechtigte sollten dazu möglichst ihre Wahlbenachrichtigung sowie einen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) mitbringen.

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Wie kann ich am 28. September in Gladbeck per Briefwahl wählen?

Wahlberechtigte, die zum Wahltermin am 14. September keine Briefwahl beantragt hatten, jetzt aber beim Stichwahltermin am 28. September per Brief wählen wollen, können den Antrag auch schriftlich, digital per E-Mail an wahlbuero@stadt-gladbeck.de, online auf www.gladbeck.de oder per Telefax stellen. Wichtig: Mündlich kann dieser Antrag nicht gestellt werden.

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Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros unter den Telefonnummern 02043/99-2203, 02043/99-2204 und 02043/99-2456 und des Briefwahlbüros per Telefonnummer 02043/99-2001 sowie 02043/99-2004 zur Verfügung.