Stand: 18.09.2025 15:10 Uhr
Die Deutsche Post darf Einschreiben nicht länger als „sicheren“ Versandweg bewerben, ohne deutlich auf die Haftungsgrenze hinzuweisen. Das hat jetzt ein Gericht nach einer Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen entschieden.
Wenn Gegenstände verloren gehen, die mit gewöhnlichem Einschreiben verschickt wurden, haftet die Deutsche Post zwar – allerdings nur bis zu einer Grenze von 25 Euro. Das sei in der Werbung der Post aber nicht deutlich genug erkennbar gewesen, bemängelt die Verbraucherzentrale. Anlass der Klage vor dem Landgericht Köln war der Fall einer Verbraucherin, die im Oktober 2024 per Einschreiben Ausweisdokumente verschickt hatte. Die Sendung ging verloren, der Frau seien Kosten von rund 300 Euro entstanden. Die Post hatte der Absenderin laut Verbraucherzentrale angeboten, 50 Euro zu erstatten – aus Kulanz.
Haftungsregelung nur im Kleingedruckten
„Die Deutsche Post hat offensiv dazu aufgefordert, wichtige Briefe und Geld- oder Sachwerte per Einschreiben zu verschicken“, sagte Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen am Dienstag. „Die Haftungsbegrenzung – eine nicht unerhebliche Einschränkung – wurde aber erst im Kleingedruckten erwähnt.“ Das sei irreführend. Vor dem Landgericht Köln erwirkte die Verbraucherorganisation eine Unterlassungserklärung.
Post: „Blickfangwerbung“ wurde geändert
Die Deutsche Post erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa), das Verfahren habe sich auf eine Produktbeschreibung vom Herbst 2024 bezogen. Diese sei „kurz danach“ ohnehin geändert worden. Das Landgericht habe die damalige Formulierung als sogenannte „Blickfangwerbung“ gewertet. Deshalb sei die Klage berechtigt. Für den Versand mit einer höheren Haftungsgrenze bietet die Post gegen Aufpreis das Einschreiben Wert an.
Beschwerden von Betroffenen häufen sich in Niedersachsen. Insbesondere eine Nummer sollte nicht herausgegeben werden.
Die Seiten „post-nachsenden.de“ und „dein-rundfunkbeitrag.de“ böten Services zu überhöhten Preisen, so die Verbraucherschützer.