Eine Krankenschwester beklaut einen sterbenden Patienten, angeblich aus Geldnot – und wird auf Bewährung verurteilt, als letzte Chance. Aber ihre Reue war nicht echt.
18. September 2025, 18:09 Uhr
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Angeklagt wegen Betrugs: Daniela Paul steht erneut vor Gericht, diesmal wegen des Verkaufs gefälschter Konzertkarten. Trotz vorheriger Bewährung drohen ihr nun bis zu vier Jahre Gefängnis. Bereits in einem früheren Fall hatte sie einen sterbenden Patienten bestohlen und war zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Trotz Geldproblemen und persönlichen Schwierigkeiten bleibt sie uneinsichtig und lehnt ein Geständnis ab. Die Verhandlung zeigt, dass die Angeklagte ihre zweite Chance nicht genutzt hat und nun vor den Konsequenzen steht.
Diese Zusammenfassung wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Vereinzelt kann es dabei zu Fehlern kommen.
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Das Eingangsportal zum Strafjustizgebäude in Hamburg
© Christian Charisius/picture alliance / dpa
Sie hat sich nicht verändert seit dem letzten Mal. Die langen, dunkelblonden Haare aus dem Gesicht geflochten, stahlblaue Leggins, ein offensiver Blick. Daniela Paul (Name geändert) läuft zielstrebig die Treppe zum ersten Stock hoch, an ihrem Rucksack baumelt eine Plüschfigur. Nach dem Verhandlungssaal muss sie nicht lange suchen, inzwischen kennt sie sich aus im Strafjustizgebäude am Hamburger Sievekingplatz. Zum dritten Mal ist die 33-Jährige hier als Angeklagte geladen. Im aktuellen Prozess wird sich entscheiden, ob sie in Freiheit bleiben darf oder doch noch ins Gefängnis kommt.