Stand: 19.09.2025 14:20 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat eine 36-Jährige wegen eines angeblichen Auftragsmordes angeklagt. Die Frau soll über Verbindungen in die Schulklasse ihrer Stieftochter die Tötung ihres in Trennung lebenden Ehemann arrangiert haben.

Die 36-Jährige soll die Mutter einer Schulfreundin der Tochter ihres Manns für dessen Tötung angeheuert haben, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Die Mutter der Schulfreundin ließ sich demnach eine Anzahlung in Höhe von 1.800 Euro geben – ohne den Mord aber tatsächlich ausführen zu wollen. Dafür wurde diese bereits wegen Betrugs verurteilt.

Der Fernsehturm erhebt sich hinter dem Alexanderplatz-Schild. (Quelle: dpa/Marcus Beckert)

Täter sechs Jahre nach mutmaßlichem Auftragsmord in Berlin gefasst

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Mutmaßliche Auftragsmörderin zu Geldtsrafe verurteilt

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft spielte sich das mutmaßliche Geschehen im Jahr 2023 in der Berliner Patchworkfamilie ab. Die Beschuldigte und ihr getrennt von ihr lebender Ehemann hatten demnach sowohl gemeinsame als auch zum Teil eigene Kinder aus anderen Beziehungen mit in die Ehe gebracht.
 
Laut Anklage soll die 36-Jährige die bei ihr lebende Stieftochter sogar in ihren Mordplan eingeweiht haben. Die damals 13-Jährige stellte daraufhin wohl den Kontakt zur Mutter ihrer 12 Jahre alten Schulfreundin her. Die ebenfalls 36-Jährige sollte dann die Tat ausführen.
 
Die beiden Frauen trafen sich dem Bericht zufolge im Juli 2023 in der Wohnung der Angeklagten im Stadtteil Lichtenberg. Dort sollen sie übereingekommen sein, den Ehemann zum Preis von 5.000 Euro zu ermorden.

Der Angeklagte (r) und sein Rechtsbeistand warten am 10.06.2025 im Gerichtssaal auf den Prozessbeginn. Bei dem 34 Jahre alten Angeklagten soll es sich um eine Führungsfigur des sogenannten Balkan-Kartells handeln. (Quelle: dpa-Bildfunk/Hannes P Albert)

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Motiv muss noch geklärt werden

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ließ sich die angebliche Auftragskillerin jedoch nur zum Schein auf den Plan ein, um an Geld zu gelangen. Demnach nahm sie von der Angeklagten eine Anzahlung über 1.800 Euro in bar an, ohne den Mord aber tatsächlich ausführen zu wollen.

Die Frau wurde dafür vom Amtsgericht Tiergarten bereits im April wegen Betrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro verurteilt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft rbb|24 mitteilte. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig.
 
Die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt erhob vor dem Hintergrund dieser Konstellation nun Anklage wegen versuchter Anstiftung zum Mord gegen die Beschuldigte. Zuständig ist nun das Landgericht Berlin. Es prüft die Anklageschrift und entscheidet über die Eröffnung einer Hauptverhandlung.
 
Angaben zum Motiv macht die Staatsanwaltschaft nicht. Das müsse in der Hauptverhandlung geklärt werden, so der Sprecher weiter.

Rundfunk Berlin-Brandenburg