Das als „Flügelauto“ bekannte Kunstwerk soll vom historischen Zeughaus in Köln entfernt werden. Der Künstler war ohne Erfolg mit einem Eilantrag dagegen vorgegangen.

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Das als Flügelauto bekannte Kunstwerk des Künstlers HA Schult soll vom Treppenturm des Kölner Zeughauses entfernt werden, nachdem das Landgericht Köln einen Eilantrag des Künstlers abgelehnt hat. Die Begründung lautet, dass das Urheberrecht allein dem Werk, nicht seinem Standort, zukommt, weshalb ein Unterlassungsanspruch nicht besteht. Der Goldene Vogel, wie das Werk eigentlich heißt, wurde 1989 im Rahmen einer Kunstaktion geschaffen und thront seit 1991 auf dem 23 Meter hohen Treppenturm des historischen Zeughauses. Die Stadt Köln argumentiert mit einer „latenten langfristigen Gefahr“ durch das Werk und ihrer Verkehrssicherungspflicht, weshalb das Gericht die Abnahme befürwortet. Gegen die Entscheidung kann jedoch Beschwerde eingelegt werden.

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"Flügelauto": Das "Flügelauto" auf dem Treppenturm des denkmalgeschützten Zeughauses in der Kölner Altstadt

Das „Flügelauto“ auf dem Treppenturm des denkmalgeschützten Zeughauses in der Kölner Altstadt
© Gerd Harder/​dpa

Das als Flügelauto bekannte Kunstwerk des Künstlers HA Schult soll vom Treppenturm des Kölner Zeughauses entfernt werden. Das Landgericht Köln teilte mit, es habe einen Eilantrag des Künstlers gegen die Abnahme zurückgewiesen. Die Begründung sei, dass allein das Werk dem Urheberrecht unterstehe, nicht sein Standort. Ein Unterlassungsanspruch bestehe daher nicht.

Das eigentlich Der Goldene Vogel genannte Werk, ein goldfarben lackierter Kleinwagen mit überdimensionalen Flügeln, entstand 1989 im Rahmen einer Kunstaktion. Seit 1991 thront es auf dem 23 Meter hohen Treppenturm des historischen Zeughauses in der Innenstadt. Immer wieder war die Installation Anlass für Debatten und Kritik.

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Das Gericht folgte nun der Argumentation der Stadt Köln, die auf eine „latente langfristige Gefahr“ durch das Werk verwies. Sie habe Verkehrssicherungspflichten und in diesem Bereich einen weiten Ermessensspielraum. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden.