Boom nach Mord an 17-Jähriger

Aachener Polizei rät von „Schlumpf-Spray“ ab

Aktualisiert am 19.09.2025 – 17:13 UhrLesedauer: 2 Min.

Symbolfoto - PfeffersprayVergrößern des Bildes

Ähnelt einer Dose Pfefferspray (Symbolbild): Die Wirkung einer Dose „Schlumpf-Spray“ ist aber eine andere. (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-bilder)

Ein ungewöhnliches Hilfsmittel zur Selbstverteidigung erregt derzeit in den Niederlanden Aufsehen: das „Schlumpf-Spray“. Wird es auch in Aachen verwendet?

In den Niederlanden boomt aktuell unter jungen Frauen ein Spray zur Selbstverteidigung. Das sogenannte „smurfenspray“, auf deutsch „Schlumpf-Spray“, soll wie Pfefferspray verwendet werden. Werden junge Frauen angegriffen, können sie den Angreifern das mit Lebensmittelfarbe eingefärbte Spray ins Gesicht sprühen. Die Folge: Dem Angreifer wird kurzfristig die Sicht genommen. Zudem wird er im Gesicht blau markiert. Dies soll der Polizei eine Identifikation des Angreifers erleichtern.

Aachen liegt direkt an der niederländischen Grenze. Ist das Spray hier auch schon angekommen? Eine Sprecherin der Aachener Polizei sagte zu t-online, dass das Spray hier bislang nicht in Erscheinung getreten sei. Die Polizei rät allerdings grundsätzlich von dem Einsatz sogenannter „waffenähnlicher Gegenstände“ ab. Bei diesen bestehe immer das Risiko, dass sie gegen den Anwender selbst eingesetzt werden könnten.

Auch wenn das Spray laut Polizeisprecherin den positiven Aspekt hat, dass ein Tatverdächtiger für die Polizeibeamten auch ohne Personenbeschreibung zu erkennen ist, rät die Polizei im Ernstfall dazu, „auf sich aufmerksam zu machen oder Hilfe zu rufen, anstatt auf unsichere oder rechtlich problematische Selbstverteidigungsmittel zurückzugreifen“.

Ursprünglich kommt das Spray aus Belgien. Dort ist es aus Sicherheitsgründen aber verboten, da es zu Augenverletzungen führen kann. In den Niederlanden jedoch ist es erlaubt. Weil dort das Mitführen, Besitzen oder Benutzen von Pfefferspray zur Selbstverteidigung verboten ist, wird das „Schlumpf-Spray“ dort als legale Alternative zu dem reizenden und schmerzenden Spray gehandelt.

Die rechtliche Bewertung des Sprays in Deutschland sei komplex, erklärte die Aachener Polizeisprecherin weiter. Das Versprühen von Farbe auf einen Angreifer könne nämlich unter Umständen als Körperverletzung gewertet werden, insbesondere wenn es gesundheitliche Gefahren für die „markierte“ Person gibt.

Der Trend hat seinen Ursprung in einem erschütternden Femizid in Amsterdam Ende August. Seither hegen junge Frauen den dringenden Wunsch, sich im Notfall selbst verteidigen zu können. Ein 17-jähriges Mädchen war damals nach einer Party auf ihrem Fahrrad unterwegs nach Hause gewesen. Sie bemerkte, dass sie verfolgt wurde und rief die Polizei an. Doch noch während des Anrufs erstach der 22-jährige mutmaßliche Täter die 17-Jährige. Er soll zuvor schon für zwei Vergewaltigungen verantwortlich gewesen sein.