Kontrolleure werden fündig

Lokal am Hauptbahnhof: Eklige Funde

19.09.2025 – 16:27 UhrLesedauer: 2 Min.

Eingang des Düsseldorfer Hauptbahnhofs (Symbolfoto): Ein Lokal in der Nähe ist in das Visier von Lebensmittelkontrolleuren geraten.Vergrößern des Bildes

Eingang des Düsseldorfer Hauptbahnhofs (Symbolfoto): Ein Lokal in der Nähe ist in das Visier von Lebensmittelkontrolleuren geraten. (Quelle: Oleksandr Voskresenskyi/ FUNKE Foto Services/imago)

Schimmel im Standmixer, rohes Fleisch ungeschützt: Bei einer Kontrolle in einem Lokal am Düsseldorfer Hauptbahnhof entdeckten Prüfer gravierende Mängel.

Bei einer Lebensmittelkontrolle im Deli Diner in der Nähe des Düsseldorfer Hauptbahnhofs haben Prüfer der Lebensmittelüberwachung am 13. August schwerwiegende Hygieneverstöße dokumentiert.

Der Kontrollbericht, der am Freitag auf dem Portal „Lebensmitteltransparenz NRW“ veröffentlicht wurde, weist erhebliche Mängel in allen Betriebsbereichen des orientalischen Restaurants in der Graf-Adolf-Straße aus.

Die Kontrolleure stellten demnach zahlreiche Probleme bei der Reinigung und Lebensmittelhygiene des Lokals, das auch einen Lieferdienst betreibt, fest. Im Kühlraum waren Flächen mit Lebensmittelresten und schmierigen Rückständen verschmutzt.

Rohes Fleisch und zubereitete Speisen wie verschiedene Soßen wurden unverpackt und unabgedeckt gelagert. Auch die Regale und Transportwagen waren verdreckt. An den Wänden fanden sich laut dem Bericht zudem teilweise schimmelähnliche Verunreinigungen.

In der Küche fanden die Prüfer weitere Verstöße: Auch der Bereich unter der Spüle, die Wände und der Fleischwolf des Hauses waren nicht sauber. Zudem schimmelte es am Kühltisch. In der Nähe des Ofens fanden die Kontrolleure zudem einen Standmixer, der wohl ebenfalls angeschimmelt war. Auch Lebensmittel wurden im Deli Diner zum Zeitpunkt der Kontrolle falsch gelagert: Käse und Soßen standen offen herum, waren nicht korrekt gekühlt.

Das Portal „Lebensmitteltransparenz NRW“ veröffentlicht Verstöße gegen Hygienevorschriften in der Gastronomie, die so schwerwiegend sind, dass ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Die Auflistung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Kunden bei einem Besuch ihre Gesundheit gefährdet hätten.