Regensburg (Bayern) – Er saß fünf Jahre im Gefängnis, weil er in Deutschland für die Terrororganisation Islamischer Staat Selbstmordattentäter anwerben wollte und offenbar auch einen Anschlag auf eine Berliner Synagoge plante. Jetzt soll der verurteilte IS-Terrorist nach Syrien abgeschoben werden. Gegen diese Abschiebung klagte Abdulhadi B. (37). Mit unglaublicher Begründung!
Am Freitag begann die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Regensburg (Bayern). Abdulhadi B. hob beim Betreten des Gerichtssaals den rechten Zeigefinger und zeigte den sogenannten „Tauhid-Finger“. Unter Muslimen eigentlich eine harmlose Geste, im Kontext mit der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) allerdings ein Zeichen der Radikalisierung.
Vor dem Verwaltungsgericht Regensburg fand die Verhandlung statt
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B. wollte Selbstmordattentäter anwerben
Im Falle von B. dürfte die Symbolik eindeutig sein. Der Syrer ist verurteilter IS-Terrorist, saß über fünf Jahre im Gefängnis, weil er in Deutschland für die Terrororganisation Selbstmordattentäter anwerben und einen Kindersoldaten rekrutieren wollte. Zudem fanden Ermittler Hinweise, denen zufolge er einen Anschlag auf eine Synagoge in Berlin habe verüben wollen. 2018 wurde B. (saß vorher in U-Haft) verurteilt, seit 2022 ist er wieder auf freiem Fuß.
Weil er als gefährlich eingestuft wurde, darf Abdulhadi B. seit seiner Haftentlassung seinen Wohnort Tirschenreuth nicht verlassen, nicht mal das Internet mit seinem Handy benutzen
Nach der Haft konnte Abdulhadi B. zunächst aus humanitären Gründen nicht in seine Heimat abgeschoben werden. Der Flüchtling hatte mehrfach Asyl beantragt, inzwischen aber wurde seine Abschiebung verfügt. Gegen diese Entscheidung klagte er nun.
Die Neue Synagoge in Berlin. B. soll einen Anschlag auf eine der elf Synagogen in der Hauptstadt geplant haben
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Mit dieser Begründung will er seine Abschiebung verhindern
Ohne Erfolg. Das Gericht wies seine Klage ab. Abdulhadi B., der vor seiner Verhaftung in Würzburg Medizin studiert hatte, argumentierte, dass er als bekannter Islamist in seiner Heimat verfolgt und getötet werden könnte. Das Gericht sah dies nicht als erwiesen an. „Wir gehen davon aus, dass die syrische Regierung von seiner Verurteilung nichts mitbekommen hat.“
Dann trug Abdulhadi B. dem Gericht vor, dass seine Abschiebung auch schwere Konsequenzen für seine Familie in Syrien hätte. Er unterstütze seine Mutter, einen schwerbehinderten Bruder und dessen Kinder mit monatlichen Zahlungen. „Mein Bruder (lebt auch in Deutschland, Anm. d. Red.) und ich unterstützen die Familie in Aleppo. Es wird erwartet, dass ich zur Miete beitrage, deshalb schicke ich Geld von meiner Bezahlkarte.“
Rund 400 Euro benötige die achtköpfige Familie in Syrien monatlich. Und weiter: „Wenn dieses Geld ausbleibt, wird die Situation für die Familie sehr problematisch.“
Der Richter zu B.: „Mit Ihren medizinischen Kenntnissen können Sie sicher auch in Syrien arbeiten.“ Die Abschiebung wird wohl vorerst jedoch nicht vollzogen. Grund: Deutschland schiebt aktuell nicht dorthin ab. Der IS-Terrorist kündigte unterdessen weitere juristische Schritte gegen das Urteil an.