Filderstädter Tierfreunde fordern schon lang eine Katzenschutzverordnung. Foto: dpa/picture alliance / Frank Rumpenhorst
Rund 2000 Kommunen in Deutschland haben sie schon, nun arbeitet auch Filderstadt an einer Katzenschutzverordnung. Was bedeutet das für Freigänger-Tiere und ihre Halter?
Josefine Bohn ist seit nahezu 20 Jahren ehrenamtlich im Tierschutz tätig, was sie aber Anfang des Jahres erlebt hat, hat auch sie an ihre Grenzen gebracht. Damals wurde etwa 25 Katzen aus einem einzigen Haushalt in Plattenhardt geholt. Alle weiblichen Tiere waren trächtig. Die ganze Horde wurde erst mal ins Tierheim nach Bonlanden gebracht, vor Ort stellte sich allerdings heraus, dass die Katzen ein Virus eingeschleppt hatten. Das komplette Tierheim musste vorübergehend zumachen. Viele der Tiere kämpften ums Überleben. „Das war eine große physische und psychische Belastung“, sagte Josefine Bohn, die Vorsitzende des Vereins Tierfreunde Filderstadt, der das Tierheim betreibt, nun in der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses des Gemeinderats.
Im Gremium ging es um die Einführung einer Katzenschutzverordnung. Sie besagt, dass Freigänger kastriert, gekennzeichnet und registriert werden müssen. Die Kosten haben die Halterin oder der Halter zu tragen. Ebenso dürfen aufgegriffene Streuner kastriert werden, wenn die Herkunft nicht innerhalb von 48 Stunden geklärt werden kann. Um Katzen zu fassen zu kriegen, darf dann auch Privatgelände betreten werden. Ziel: eine unkontrollierte Vermehrung verhindern. Die Tierfreunde um Josefine Bohn fordern all das schon lang. „Seit etwa drei Jahren ist es um die Situation der deutschen Tierheime nicht mehr gut bestellt“, sagte sie. Sie kämpften gegen eine hohe Auslastung einerseits und gestiegene Kosten für Futter, Energie, Personal und Veterinärleistungen andererseits. Gleichzeitig gingen die Spenden zurück. „Im Katzenbereich kommen wir immer wieder an unsere Grenzen“, sagte Josefine Bohn. Die Tierarztkosten allein für die Katzen hätten 2024 bei mehr als 44 000 Euro gelegen. Erst kürzlich habe man an der S-Bahn-Baustelle in Sielmingen eine Katze mit drei Kitten aufgelesen. „Das sind gleich wieder vier auf einen Schlag, die wir versorgen und impfen müssen.“ Fundkatzen seien zu 80 Prozent nicht zuordenbar. Will heißen: Das Tierheim bleibt auf ihnen sitzen. „Es würde uns langfristig helfen, die Zahl zu minimieren“, betonte sie.
Ausschuss empfiehlt die Katzenschutzverordnung
Sowohl die Stadtverwaltung als auch die Ausschussmitglieder sahen es ähnlich. Das Gremium hat dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, eine Katzenschutzverordnung einzuführen. Die Sitzung ist am 13. Oktober. Laut Josefine Bohn haben bereits rund 2000 deutsche Kommunen eine solche Verordnung. In Esslingen und Böblingen etwa gibt es die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht schon, Stuttgart arbeitet aktuell daran. Zur Einführung einer Katzenschutzverordnung muss laut dem Ordnungsamtsleiter Jan-Stefan Blessing eine besondere Gefahrenlage vorliegen, wie es im Behördendeutsch heißt, und „wir sehen diese Situation gegeben“.
Auch das Veterinäramt des Landkreises begrüße eine Einführung, war in der Sitzung zu hören, denn die bundesweite Population verwilderter Hauskatzen stelle ein erhebliches Problem im Tier- und Artenschutz dar. „Die zahlreichen Erkrankungen wie Innen- und Außenparasiten, Verletzungen, Leukose oder Parvovirose und insbesondere der Katzenschnupfen verursachen erhebliches Tierleid“, heißt es in der Vorlage aus dem Ordnungsamt. Dessen Leiter räumte zwar ein, dass in die Rechte der Tierhalter eingegriffen werde, gleichzeitig betonte er: „Wir wollen das Tierwohl erhöhen.“