Einen acht Wochen alten Hundewelpen fanden Beamte des Hauptzollamts Augsburg
kürzlich bei einer Kontrolle auf der BAB 8 an der Anschlussstelle Leipheim. Der
Welpe wurde zu früh von seiner Mutter getrennt. Die Besitzerin konnte keine zoll-
oder veterinärrechtlich notwendigen Dokumente vorlegen.
Die Beamten zogen den Kleintransporter mit rumänischer Zulassung aus dem
fließenden Verkehr, um diesen zu kontrollieren. Der Transporter war von Rumänien
auf dem Weg nach Frankreich. Bei der Kontrolle stellten die Zöllner einen
Hundewelpen fest, der auf dem Schoß einer Passagierin saß.
Bei der Kontrolle wird der junge Hund gefunden. (Foto: Hauptzollamt Augsburg)
Laut ihrer Aussage
wäre der Welpe vier Wochen alt. Einen Heimtierausweis konnte sie nicht vorlegen.
Auch fehlten aufgrund des Alters ein Chip sowie eine Tollwutschutzimpfung. Der
hinzugezogene Veterinär des Landratsamtes Günzburg schätzte den Welpen auf ca.
acht Wochen und ordnete die Quarantäne im Tierheim an.
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Der Sachverhalt wurde an die Verkehrspolizeiinspektion Günzburg abgegeben. Es
wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen die
Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung eingeleitet.