Vorhaben in Bremen
Senat plant schärfere Regeln gegen Extremisten im Staatsdienst
23.09.2025 – 13:56 UhrLesedauer: 1 Min.
Wappen der Polizei Bremen (Symbolfoto): Wer beispielsweise in den sozialen Medien auffällig wird, kann näher unter die Lupe genommen werden. (Quelle: Sina Schuldt/dpa/dpa-bilder)
Anwärter wie Beamte bei der Polizei sollen künftig genauer auf ihre Verfassungstreue hin überprüft werden. Was in Bremen konkret geplant ist.
Bremen zieht Konsequenzen aus dem erstarkenden Rechtsextremismus: Der Senat hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die Bewerber für den öffentlichen Dienst künftig strenger überprüft, hieß es am Dienstag. „Gegnerinnen und Gegner unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung haben im Staatsdienst nichts verloren“, teilte Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) dazu mit.
Künftig soll das Landesamt für Verfassungsschutz in das Einstellungsverfahren einbezogen werden, wenn Zweifel an der Verfassungstreue bestehen – etwa durch Recherchen im Internet oder in sozialen Netzwerken. Wer die Überprüfung verweigert, darf, so der Entwurf, nicht eingestellt werden.
Auch Beamte im Dienst können bei Verdacht stärker kontrolliert werden. Möglich ist dann auf richterliche Anordnung etwa die Untersuchung der Haut auf verfassungsfeindliche Tätowierungen. Zudem können Behörden im Rahmen von Disziplinarverfahren Zugriff auf Mobiltelefone, Clouds oder Messenger-Dienste erhalten, um Beweise zu sichern.
Die Novelle sieht außerdem vor, dass Beamte, die wegen Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht aus dem Dienst entfernt werden, künftig keinen Unterhaltsbeitrag mehr erhalten. Normalerweise gilt hier eine Frist von sechs Monaten.
Neben den Verschärfungen im Disziplinarrecht plant der Senat auch eine Arbeitszeiterhöhung: Die Wochenarbeitszeit soll von 40 auf 41 Stunden steigen. Nach Angaben des Senats entspricht das einer rechnerischen Einsparung von rund 260 Stellen in der Verwaltung. Bremen verweist dabei auf den Bund und mehrere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Schleswig-Holstein, wo die 41-Stunden-Woche bereits gilt.
Der Gesetzentwurf geht nun zunächst an die Gewerkschaften und Berufsverbände. Anschließend muss die Bremische Bürgerschaft entscheiden.