Der juristische Streit um die Abschiebung eines ehemaligen IS-Kämpfers aus Tadschikistan beschäftigt erneut das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Der 39-Jährige, der mit seiner Familie im Münsterland lebt, versucht mit allen rechtlichen Mitteln, seine Abschiebung zu verhindern.
Der Mann hatte sich 2015 der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen und war in Syrien und im Irak aktiv. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte ihn 2017 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe. Nach seiner Entlassung im Jahr 2024 widerrief das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein zuvor gewährtes Abschiebeverbot. Seitdem kämpft der Tadschike gegen seine Rückführung in sein Heimatland.
Dramatische Aktion in Oelde
Im Februar sorgte der Fall bundesweit für Schlagzeilen, als der Mann sich in einer Polizeiwache in Oelde im Kreis Warendorf ein Cuttermesser an den Hals hielt, um seine drohende Abschiebung zu verhindern. Diese Aktion führte dazu, dass das OVG Münster seine Abschiebung in einem Eilverfahren vorerst stoppte. Damals bewerteten die Richterinnen und Richter die Lage in Tadschikistan als gefährlich für den Mann.
Im August 2025 entschied das Verwaltungsgericht Münster dann anders. Es berief sich auf Zusagen der tadschikischen Behörden, die über das Auswärtige Amt in Berlin übermittelt wurden, und erklärte, dass dem Mann in seiner Heimat weder Folter noch unmenschliche Behandlung drohe. Diese Entscheidung öffnete den Weg für eine Abschiebung.
Berufung und weitere Verfahren
Am 19. September legte der 39-Jährige Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein. Das OVG Münster muss nun prüfen, ob die Einschätzung der Vorinstanz Bestand hat. Parallel dazu läuft ein weiteres Verfahren zum Ausländerrecht, in dem der Mann ebenfalls versucht, seine Abschiebung zu verhindern.
Das macht die rechtliche Situation kompliziert. Während er mit Asylanträgen in Deutschland mehrfach scheiterte, argumentiert er nun, dass ihm in Tadschikistan Folter und unmenschliche Behandlung drohen.
Hintergrund: Der Weg des Mannes
Der Tadschike schloss sich 2015 dem IS an und reiste in die Kriegsgebiete von Syrien und Irak. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland verurteilte ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf 2017 zu einer Haftstrafe. 2018 stellte das BAMF ein Abschiebeverbot aus, weil dem Mann in Tadschikistan Folter drohte. Doch 2024 widerrief die Behörde diese Entscheidung, was den aktuellen Rechtsstreit auslöste.
Der Mann lebt mit seiner Frau und seinen Kindern im Münsterland. Trotz seiner Vergangenheit als IS-Kämpfer versucht er, in Deutschland zu bleiben. Der Ausgang des Verfahrens vor dem OVG Münster könnte weitreichende Konsequenzen für ähnliche Fälle haben.