U-Bahn-Ausbau

Tunnel für U5 zum Hauptbahnhof durchbrochen

23.09.2025 – 18:35 UhrLesedauer: 1 Min.

Bei einem Pressetermin zum Tunneldurchbruch lässt sich Frankfurts Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert (Grüne) mit schwingendem Hammer ablichten.Vergrößern des Bildes

Beim Pressetermin zum Tunneldurchbruch lässt sich Frankfurts Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert (Grüne) mit schwingendem Hammer ablichten. (Quelle: KLAUS HELBIG/Stadt Frankfurt am Main)

17 Meter unter dem Platz der Republik verbinden sich nun die neuen Tunnelröhren mit dem bestehenden U-Bahn-Tunnel. Das markiert den Abschluss der Tunnelbauarbeiten.

Bei der Verlängerung der U-Bahnlinie U5 ins Frankfurter Europaviertel ist eine Tunnelwand zum Hauptbahnhof durchbrochen worden. Mit dem Durchbruch wurden die beiden neuen Tunnelröhren mit dem bestehenden Tunnel im Hauptbahnhof verbunden – 17 Meter unter dem Platz der Republik. Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert (Grüne) sagte laut Mitteilung: „Das ist auch ein symbolischer Durchbruch für den ÖPNV in Frankfurt.“

Die Verbindung markiere den Abschluss der Tunnelbauarbeiten für das Großprojekt. Die Wände dienten bisher als Havarieschott zum Schutz vor möglichen Störfällen wie Feuer oder eindringendem Grundwasser. Jede 40 Zentimeter starke Stahlbetonwand wurde mit einer Betonsäge in neun Teile zerlegt und abtransportiert.

Die Verlängerung der U5 umfasst eine 2,7 Kilometer lange Strecke mit vier Stationen vom Hauptbahnhof bis ins Europaviertel. Voraussichtlich im ersten Quartal 2026 beginnt die Ausbauphase mit dem Gleisbau und weiteren technischen Installationen. Die Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH (SBEV) ist für die Planung und Realisierung verantwortlich.

Jüngst war bekannt geworden, dass die geplante U-Bahn-Verlängerung ins Frankfurter Europaviertel sich um Jahre verzögern wird. Frühestens 2029 kann die U5 auf der neuen Strecke fahren. Grund sind nach Angaben der Stadt Probleme bei der Vergabe von Bauaufträgen. Seit 2023 hätten bereits vier Vergabeverfahren für Baulogistik, Fahrweg oder elektrische Anlagen aufgehoben und neu ausgeschrieben werden müssen – wegen fehlender oder unwirtschaftlicher Angebote.