Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll er dort längerfristig bleiben. Sie hat am Landgericht Stuttgart ein so genanntes Sicherungsverfahren gegen ihn angestrengt, da sie ihn für gefährlich für die Allgemeinheit hält und weitere rechtswidrige Taten von ihm zu erwarten seien. Für schuldfähig hält sie ihn aufgrund einer paranoiden Schizophrenie nicht. Anlasstaten für die Unterbringung sind nach ihrer Ansicht vier Taten der einfachen und gefährlichen Körperverletzung aus diesem und dem vergangenen Jahr, die der 24-Jährige auch unumwunden einräumt.
Angeklagter ist geständig
Er gab zu, im März vergangenen Jahres einen 72-jährigen Mann mit einer aus einer Treppe herausgerissenen Holzstrebe geschlagen zu haben, weil dieser Mann das Haus in Ludwigsburg fotografiert hatte, in dem er damals wohnte. Der 72-Jährige war der Vater seiner Vermieterin, er erlitt Prellungen am Kopf und im Gesicht, eine Jochbeinfraktur, Hämatome am Oberschenkel und litt in der Folge unter Angstzuständen. „Ich wusste nicht, wer der Mann war. Ich habe mich geärgert, dass er das Haus fotografiert hat“, erklärte der junge Mann, der sich in der Folge eine neue Wohnung suchen musste.
Er bestätigte auch den weiteren Vorwurf, anschließend zum Marstallcenter gelaufen zu sein und dort einem anderen Mann mit der Holzstrebe auf den Oberschenkel geschlagen zu haben. Als er kurz darauf in einem Park in der Nähe festgenommen wurde, hatte er die 20 Zentimeter lange Klinge eines Messers bei sich, die er dort nach eigenen Angaben gefunden hatte.
Weitere Straftat eingeräumt
Richtig sei auch, dass er im April dieses Jahres in Kornwestheim mit seinen Füßen gegen einen Audi Quattro und einen Porsche Cayenne getreten habe, bei letzterem entstand ein Sachschaden von 500 Euro. „Ich war besoffen und hatte schlechte Laune“, erklärte der 24-Jährige dazu, der anschließend Richtung Bahnhof lief und dort einem Vater von zwei Kindern einen Faustschlag ins Gesicht verpasste. „Mein Gehirn war durcheinander, ich hatte keine Kontrolle über mich“, meinte der junge Mann dazu. Ein von der Polizei durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von null Promille.
Ursachen für die psychischeErkrankung?
Ein Gutachter wird in diesem Prozess herausfinden müssen, wo die Ursachen für die psychische Erkrankung des 24-Jährigen liegen. Nach seinen Angaben trank er über viele Jahre zumindest an den Wochenenden zwei bis drei Bier und eine Flasche Wodka. Zudem konsumierte er Haschisch und Marihuana. Gearbeitet hat er bei verschiedenen Firmen nur wenige Monate über den Zeitraum von einem Jahr. Zuletzt hat er von staatlicher Unterstützung gelebt. Der Prozess wird am 25. September fortgesetzt, das Urteil soll am 8. Oktober verkündet werden.