Es war ein ehrgeiziges Ziel und Sachsen hätte damit wirklich zeigen können, dass es bei der Energiewende nicht bremst und die Zeichen der Zeit erkannt hat. Schon bis 2027 ganze 2 Prozent der Landesfläche als Windkraftvorranggebiete auszuweisen, hätte gerade den Investoren, die in der Regel mit fünf bis sieben Jahren Planung für den Aufbau von Windkraftanlagen rechnen müssen, echte Planungssicherheit gegeben. Doch auch der Kreistag des Landkreises Leipzig knickte vor dem Protest der Windkraftgegner ein.
Und in gewisser Weise erleichtert zeigt sich nun Landrat Henry Graichen, dass auch der Landtag dem Rückzieher der sächsischen Staatsregierung gefolgt ist und das Flächenziel für 2027 von 2 Prozent auf 1,3 Prozent abgesenkt hat. Denn so muss er nicht gegen das von der Kreistagsmehrheit gewollte Moratorium ankämpfen, sondern kann selbst einen Antrag an den Planungsverband Westsachsen stellen, das Flächenziel für den Landkreis abzusenken.
Am 10. September hatte der Kreistag des Landkreises Leipzig das intensiv diskutiertes Windkraft-Moratorium beschlossen: Der Landkreis Leipzig soll beim Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen ein sofortiges Aussetzen aller geplanten Windkraftvorhaben beantragen, bis auf der Bundesebene die Evaluierung und auf der Landesebene das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.
Ausgleich der Interessen?
Dass der sächsische Landtag – ebenfalls am 10. September – das Flächenziel gesenkt hat, ist aus Sicht von Henry Graichen ein Schritt in die richtige Richtung. „Damit erhält die Regionalplanung den Auftrag, das Flächenziel für den Windausbau von 2,0 auf 1,3 % der Regionsfläche abzusenken,“ so Graichen. Diese sorge für den Ausgleich der Interessen von Energiegewinnung, Umweltschutz und dem Schutz der Bevölkerung und damit für einen gesteuerten Ausbau, so Graichen weiter.
Weil im Bund laut Koalitionsvertrag in 2027 keine Evaluierung der Zwischenziele vorgesehen ist, sieht Graichen auch die zweite Forderung des Moratorium-Beschlusses erfüllt. Der Antrag an den Regionalen Planungsverband werde jetzt gestellt, sagt er, und dieser habe den Auftrag entsprechend dann der geänderten Flächenziele die Regionalplanung umzusetzen.
Was letztlich auch wieder nur heißt, dass ein Teil der schon für Windvorranggebiete ausgewiesenen Flächen wieder aufgehoben wird. Denn der Planungsverband hat ja schon Flächen für das gesamte 2-Prozent-Ziel ausgewiesen. Einen Teil dieser Flächen kann man nun für die nächste vom Bund geplante Stufe im Jahr 2032 vorsehen, wenn die 2 Prozent tatsächlich verlangt sind.
Klüger wäre es natürlich, alle diese Flächen jetzt schon auszuweisen. Das wäre echte Planungssicherheit für Investoren, aber auch für alle Gemeinden, die von den gesetzlich verankerten Windkrafterlösen profitieren wollen.