Berlin – In seinem Urteil fand er warme Worte für eine Israel-Hasserin. Jetzt droht dem Berliner Amtsrichter Philipp Berkholz ein juristisches Nachspiel!

Wie BILD erfuhr, wurde gegen den Richter eine Dienstaufsichts-Beschwerde erhoben – ausgerechnet von einem ehemaligen Kollegen. Bei dem Antragssteller handelt es sich um Thomas Walther (82), der 50 Jahre als Richter, Staatsanwalt, Nazi-Ermittler und Anwalt gearbeitet hat. Der Jurist über das Urteil, das Berkholz im Juli fällte: „Der Grundsatz von Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit wird mit Füßen getreten.“

Thomas Walther, Richter a.D. wurde bekannt durch die Aufklärung von Nazi-Verbrechen

Thomas Walther wurde bekannt durch die Aufklärung von Nazi-Verbrechen

Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS

Und weiter: „Wenn jemand die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit verlässt, dann bäumt sich in mir alles auf“, so Walter.

„Hochachtung“ ausgesprochen

Bei dem Berliner Amtsrichter stand Ende Juli die stadtbekannte Judenhasserin Yasemin Acar (38) vor Gericht. Für Angriffe auf Polizisten kassierte sie von ihm eine Geldstrafe, dagegen für das Skandieren der Hamas-Vernichtungs-Parole gegen Israel („From the river to the sea“) einen Freispruch und Anerkennung: „Hochachtung vor dem, wie Sie sich einsetzen. Sie sprechen wahrscheinlich einigen Leuten aus der Seele.“

Doch nun nimmt Richter Thomas Walther das Urteil auseinander.

Verstoß gegen Verfassungsrecht und Unparteilichkeit

► „Indem Richter Berkholz der Angeklagten seine ‚Hochachtung‘ ausspricht, macht er deutlich, sie mit Wertschätzung, Würdigung, Anerkennung, Bewunderung und Respekt gedanklich zu unterstützen …“, so der Nazi-Jäger. Für ihn ein Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit des Richters.

► Mit der Feststellung, die Angeklagte habe „vielen Menschen aus der Seele gesprochen“ erwecke er den nahen Anschein, selbst zu diesen vielen Menschen zu gehören, so Walther. „Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit.“

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► Mit dem richterlichen Ratschlag, „künftig keine Angriffsfläche“ zu bieten, geht er aus Sicht von Walther subtil in die Richtung, „sich strafrechtlich eher unsichtbar zu machen.“ Er selbst sprach früher in Urteilen Klartext, riet, künftig keine Straftaten mehr zu begehen.

Auch Staatsanwaltschaft legt Rechtsmittel ein

Die Dienstaufsichts-Beschwerde von Walther liegt nun beim Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten. Die möglichen Folgen reichen von Ermahnung bis Zuweisung eines anderen Sachgebietes. Gegen das Urteil selbst ging auch die Staatsanwaltschaft vor. Sie legte Rechtsmittel gegen den Teilfreispruch ein, geht von der Strafbarkeit der Parole „From the river to the sea“ aus.

Der Stand hierbei? „Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte haben Rechtsmittel eingelegt“, sagt dazu Inga Wahlen, Vize-Sprecherin der Berliner Strafgerichte.