Hamburg – Es ist ein Prozess, in dem es keine Gewinner geben kann. Denn am Ende bleibt ein unsagbarer Verlust: das Leben eines kleinen Mädchens (5). Deren Familie für immer mit dieser Tragödie weiterleben muss. Und einer Schwimmlehrerin, die damit umgehen muss, nur einen Augenblick offenbar nicht aufgepasst zu haben.
Am Mittwoch begann vor dem Amtsgericht Hamburg das Verfahren gegen eine Schwimmlehrerin (39). Sie leitete am 4. Oktober 2023 den Seepferdchen-Kurs im Schwimmbad Bondenwald im Hamburger Stadtteil Niendorf, bei dem die 5-Jährige ertrank. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor.
Die Tragödie ereignete sich 2023 im Schwimmbad Bondenwald in Hamburg
Foto: Blaulicht-News.de
Angeklagte bricht in Tränen aus
Als die Mutter des Kindes als Zeugin aussagt und erzählt, wie sehr sich ihre Tochter auf den Kurs freute, wie sie vorher noch einen Vanille-Pudding aß – da bricht die Angeklagte zusammen. Weinend ruft sie: „Es tut mir so leid, ich würde mein Leben geben!“ und schlägt mit der Faust auf den Tisch. Unter Tränen muss sie den Saal verlassen. Der Prozess wird unterbrochen.
Seit dem Unglück ist die Frau arbeitsunfähig. Ihr Leben, so wirkt es, ist seitdem ebenfalls zerbrochen.
Das Drama im Schwimmbad
Zehn Kinder übten damals mit Pool-Nudeln im 1,30 Meter tiefen Wasser. Als eines von ihnen in Panik geriet und weinte, kümmerte sich die Lehrerin darum – und ließ ihren Beobachtungsposten am Beckenrand unbeaufsichtigt.
In dieser Zeit soll die 5-Jährige ihre Schwimmhilfe verloren haben und untergegangen sein. Erst als ein Kind später meldete, dass noch jemand im Wasser sei, entdeckte die 39-Jährige das Mädchen am Beckenboden. Sie sprang hinein, zog es heraus, begann sofort mit der Reanimation. Doch trotz aller Bemühungen von ihr, den Bademeistern und dem Notarzt starb das Kind einen Tag später im Krankenhaus.
Mehr zum ThemaFür die Familie ein Albtraum
Die Eltern verloren ihr Kind, das voller Vorfreude in den Schwimmkurs ging – und nie zurückkehrte. Sie durchleben jeden Tag, was an jenem Nachmittag geschah.
Bis zu fünf Jahre Haft drohen
Ob die Schwimmlehrerin tatsächlich eine Schuld trifft, müssen nun die Richter klären. Der Vorwurf: Sie hätte das Mädchen retten können, wenn sie die Kinder rechtzeitig aus dem tiefen Wasser geschickt oder sofort gezählt hätte. Nach Einschätzung der Anklage lag die Kleine drei bis fünf Minuten unter Wasser.
Der Frau drohen bis zu fünf Jahre Haft – oder eine Geldstrafe. Doch egal, wie das Urteil ausfällt: Für die Familie des Mädchens gibt es keinen Trost. Und für die Lehrerin auch kein Entkommen aus einem Albtraum, der seit zwei Jahren ihr Leben bestimmt.