Stand: 25.09.2025 12:52 Uhr
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat einen Mann zur Zahlung eines Feuerwehreinsatzes verurteilt, nachdem sein Smartphone während der Fahrt vom Dach seines Autos gerutscht und dabei den Notruf alarmiert hatte.
Der Mann hatte sich gegen den Zahlungsbescheid des Orts Bodenfelde (Landkreis Northeim) über 1.041 Euro per Eilantrag gewehrt. Der wurde nun vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Die Begründung: Weil der Mann zuvor starke Schmerzmittel genommen hatte, hätte ihm klar sein müssen, dass er nicht mehr fahrtüchtig war. Der Mann bestritt das vor Gericht: Ihm sei nicht klar gewesen, dass die Medikamente seine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.
Feuerwehr rückt mit 21 Einsatzkräften an
Das Smartphone war auf einer Bundesstraße vom Autodach gerutscht und hatte durch die automatische Sturzerkennung die Rettungskräfte alarmiert. Weil sich niemand meldete, alarmierte der Landkreis zwei freiwillige Feuerwehren aus Bodenfelde. Die Feuerwehren rückten daraufhin mit 21 Einsatzkräften und vier Fahrzeugen an, darunter auch ein Löschfahrzeug mit Wasser. Am Einsatzort fanden sie dann nur das Handy am Straßenrand.
Verwaltungsgericht reduziert Rechnungsbetrag
Die vom Landkreis in Rechnung gestellte Summe reduzierte das Gericht nun um 205 Euro: Es habe ein Verkehrsunfall nahegelegen – dafür wäre ein Löschfahrzeug aber nicht gebraucht worden. Die Kosten für dessen Einsatz und zwei Feuerwehrleute muss der Autofahrer deshalb nicht erstatten. Der Mann kann gegen die Entscheidung noch vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg vorgehen.
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