Kiel – André R. verbreitete mit seiner Amok-Fahrt von Hamburg nach Kiel im November vergangenen Jahres Angst und Schrecken. Jetzt wurde er zu drei Jahren Haft verurteilt. Ins Gefängnis kommt er aber erst einmal nicht.
Das Landgericht Kiel ordnete nämlich die Unterbringung von André R. in einer Psychiatrie an. Grund: Er hat eine schwere Persönlichkeitsstörung, ist nur eingeschränkt schuldfähig.
SEK-Beamte haben André R. überwältigt, er sitzt gefesselt am Boden
Foto: Ibrahim Ortacer
André R. klaute Rettungswagen in St. Pauli
Begonnen hatte die wilde Verfolgungsjagd am frühen Morgen gegen 1.15 Uhr auf dem Gelände der Rettungswache an der Glacischaussee in St. Pauli. Hier verschaffte sich André R. unbemerkt Zutritt zu dem Rettungswagen und fuhr los. Kurz darauf hingen mehrere Streifenwagen an ihm.
Ende der Verfolgungsjagd: Der geklaute Krankenwagen krachte in Kiel gegen eine Brücke
Foto: Florian Sprenger
Zunächst raste der Amok-Fahrer auf die A 7, verließ sie bei Großenaspe und bretterte über Neumünster und Bordesholm zur Küste. Unterwegs drohte er per Funk, Handgranaten auf seine Verfolger zu werfen und auf sie zu schießen. In Kiel rammte er ein ziviles Polizeiauto von der Straße. Zwei Beamte mussten verletzt ins Krankenhaus.
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Erst nach rund drei Stunden endete die Fahrt, aber nicht der Wahnsinn: Der Rettungswagen krachte am Ostsee-Kai gegen einen Treppenaufgang, André R. verschanzte sich darin und drohte, ihn in die Luft zu sprengen, sollte er nicht eine unbewaffnete Polizeibeamtin als Geisel bekommen.
Polizist filmt wilde Verfolgungsjagd: „Digga, was für eine Scheiße passiert hier?“
Quelle: BILD19.11.2024
Erst ein Spezialeinsatzkommando konnte den 29-Jährigen überwältigen. Er hatte weder Schusswaffen noch Sprengstoff dabei. Nach seiner Festnahme wurde der Amok-Fahrer zunächst in einer psychiatrischen Fachklinik untergebracht und kam wenig später in U-Haft.
Anklage wegen Störung des öffentlichen Friedens
Ihm wurde unter anderem wegen Diebstahl, Störung des öffentlichen Friedens, Fahren ohne Fahrerlaubnis, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie des Vortäuschens von Straftaten der Prozess gemacht.
Das Landgericht Kiel urteilte milde über den Amok-Fahrer
Foto: Markus Scholz/dpa
Mit dem Urteil blieb das Gericht leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten sowie die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert hatte. Die Verteidigung hat Berufung angekündigt.