Kiel – André R. verbreitete mit seiner Amok-Fahrt von Hamburg nach Kiel im November vergangenen Jahres Angst und Schrecken. Jetzt wurde er zu drei Jahren Haft verurteilt. Ins Gefängnis kommt er aber erst einmal nicht.

Das Landgericht Kiel ordnete nämlich die Unterbringung von André R. in einer Psychiatrie an. Grund: Er hat eine schwere Persönlichkeitsstörung, ist nur eingeschränkt schuldfähig.

Nur eingeschränkt schuldfähig: André R. (29) leidet unter einer schweren Persönlichkeitsstörung

SEK-Beamte haben André R. überwältigt, er sitzt gefesselt am Boden

Foto: Ibrahim Ortacer

André R. klaute Rettungswagen in St. Pauli

Begonnen hatte die wilde Verfolgungsjagd am frühen Morgen gegen 1.15 Uhr auf dem Gelände der Rettungswache an der Glacischaussee in St. Pauli. Hier verschaffte sich André R. unbemerkt Zutritt zu dem Rettungswagen und fuhr los. Kurz darauf hingen mehrere Streifenwagen an ihm.

Ende der Verfolgungsjagd: Der geklaute Krankenwagen krachte in Kiel gegen eine Brücke

Ende der Verfolgungsjagd: Der geklaute Krankenwagen krachte in Kiel gegen eine Brücke

Foto: Florian Sprenger 

Zunächst raste der Amok-Fahrer auf die A 7, verließ sie bei Großenaspe und bretterte über Neumünster und Bordesholm zur Küste. Unterwegs drohte er per Funk, Handgranaten auf seine Verfolger zu werfen und auf sie zu schießen. In Kiel rammte er ein ziviles Polizeiauto von der Straße. Zwei Beamte mussten verletzt ins Krankenhaus.

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Erst nach rund drei Stunden endete die Fahrt, aber nicht der Wahnsinn: Der Rettungswagen krachte am Ostsee-Kai gegen einen Treppenaufgang, André R. verschanzte sich darin und drohte, ihn in die Luft zu sprengen, sollte er nicht eine unbewaffnete Polizeibeamtin als Geisel bekommen.

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Quelle: BILD19.11.2024

Erst ein Spezialeinsatzkommando konnte den 29-Jährigen überwältigen. Er hatte weder Schusswaffen noch Sprengstoff dabei. Nach seiner Festnahme wurde der Amok-Fahrer zunächst in einer psychiatrischen Fachklinik untergebracht und kam wenig später in U-Haft.

Anklage wegen Störung des öffentlichen Friedens

Ihm wurde unter anderem wegen Diebstahl, Störung des öffentlichen Friedens, Fahren ohne Fahrerlaubnis, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie des Vortäuschens von Straftaten der Prozess gemacht.

Urteil am Donnerstag vor dem Landgericht Kiel

Das Landgericht Kiel urteilte milde über den Amok-Fahrer

Foto: Markus Scholz/dpa

Mit dem Urteil blieb das Gericht leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten sowie die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert hatte. Die Verteidigung hat Berufung angekündigt.