Nicht immer ist das Vergnügen auf dem Cannstatter Wasen günstig. Mitunter fallen die Kosten höher aus als erlaubt – ein Vorwurf, den die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erhebt, während die Wirte widersprechen. Bereits im April startete die gemeinnützige Organisation eine umfassende Prüfung von Gebühren – erstmals seit zehn Jahren in diesem Umfang. Pünktlich zum Beginn des Volksfests liegen nun die ernüchternden Ergebnisse vor.

Drei Wirte unterschreiben Unterlassungsklage

Die Festwirte schneiden dabei schlecht ab, was für große Aufregung unter den Betroffenen sorgt. Zunächst wurden alle sieben Festzelte sowie die Almhütte Royal, insgesamt also acht Betriebe, abgemahnt, wie Sabine Holzäpfel von der Verbraucherzentrale unserer Redaktion mitteilt. Drei Wirte – Marcel Benz, Nina Renoldi sowie Klauss & Klauss – hätten daraufhin eine Unterlassungserklärung unterschrieben und sich bereit erklärt, die Verstöße zu beseitigen. Gegen fünf Zeltbetreiber wurde nun Klage eingereicht.

Die Verbraucherschützer bemängeln insbesondere überhöhte Zusatzkosten bei der Reservierung. Für den Versand von Unterlagen wie Bändel verlangten die Wirte zwischen 10 und 18 Euro, bei fünf Zelten kam zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 5 bis 15 Euro hinzu. „Anbieterinnen und Anbieter dürfen nur die tatsächlichen Kosten weitergeben“, erklärt Sabine Holzäpfel. „Diese lagen jedoch deutlich über den regulären Brief- und Paketpreisen der Post.“

Darüber hinaus kritisiert die Projektleiterin des „Marktchecks“, dass Wertgutscheine nach Ende des Volksfests verfielen – ein Vorgehen, das ihrer Ansicht nach nicht zulässig sei.

Wie die Festwirte reagieren

Die Wirte sind verärgert darüber, dass die Verbraucherzentrale ein noch laufendes Verfahren öffentlich gemacht hat, bevor ein Urteil vorliegt. Dies komme einer Vorverurteilung gleich, ist zu hören. „Hier verdienen vor allem Abmahnanwälte, die auf Kosten der Wirte Geld kassieren“, kritisiert Festwirt Michael Wilhelmer. Bei ihm habe sich in all den Jahren jedenfalls noch kein Besucher wegen der Gebühren beschwert.

Werner Klauss, der Sprecher der Festwirte, spricht von „reiner Geldmacherei“. Wenn ein Wirt die Vorgaben nicht gleich umsetzen könne, werde er bestraft. Die hohen Kosten für den Versand erklärt Klauss unter anderem mit den Versicherungsgebühren. Wenn ein Paket abhandenkomme, bekämen die Zeltbetriebe nur dann Ersatz. Noch nie habe es in 26 Jahren, in denen er dabei ist, deswegen Ärger gegeben.

Versteckt seien die Kosten nicht, sagen die Wirte, weil die transparent auf der Homepage zu lesen sind. Die Gäste hätten bei der Buchung also freie Wahl – entweder sie klicken auf Reservierung oder sie lassen es.

Sabine Holzäpfel widerspricht der Kritik, man habe in einem laufenden Verfahren zu früh Stellung bezogen: Die Verbraucherzentrale sei gesetzlich verpflichtet, die Namen der betroffenen Betriebe bei Klagen öffentlich zu machen. „Es war uns klar, dass sich die Wirte darüber nicht freuen würden“, sagt sie. Den Vorwurf, man wolle mit Abmahnungen Profit machen – die praktisch täglich erfolgen – weist Holzäpfel entschieden zurück: „Wir sind gemeinnützig, unsere Arbeit ist nicht gewinnorientiert.“

Überprüfung und Folgen

Nach zahlreichen Beschwerden von Volksfestbesuchern über zu hohe Gebühren hat die Verbraucherzentrale eine umfassende Überprüfung für 2025 beschlossen. Dabei wurden überhöhte Kosten und aus Sicht der Verbraucherschützer rechtswidrige Gutscheinregelungen festgestellt. Die Kontrollen der Wirte-Homepages deckten unzulässige Praktiken auf. Dass man dagegen nun vorgeht, soll der Abschreckung dienen, damit solche Verstöße künftig unterbleiben.

Das Bier fließt wieder. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die drei Wirte, die die Unterlassungserklärung unterschrieben haben, werden während des Festes kontrolliert, ob sie die Verstöße tatsächlich abgestellt haben. Sollte dies nicht der Fall sein, können Vertragsstrafen in vierstelliger Höhe erfolgen, die genaue Summe hängt jedoch vom Einzelfall ab. Wird keine Unterlassungserklärung unterschrieben, kann es zur Klage kommen, worüber später ein Gericht entscheidet. Dann können die Wirte gewinnen – oder sie werden verurteilt.

Argumente der Festwirte vs. Verbraucherzentrale

Die Festwirte argumentieren, dass Organisation, Logistik und Personalaufwand bei Reservierungen zusätzliche Kosten verursachten, die sich nicht allein durch Porto abdecken ließen. Zudem litten sie selbst unter steigenden Preisen für Energie, Personal und Waren. Die Verbraucherzentrale sieht dies anders: Für Besucher seien die Gebühren schwer nachvollziehbar, zumal neben den Reservierungsgebühren ohnehin ein erheblicher Mindestverzehr anfalle.

Sollten die Gerichte den Verbraucherschützern Recht geben, müssten die Zeltbetreiber ihre Preisgestaltung überhöhte Gebühren künftig streichen. Für die Gäste des Volksfests könnte dies mittelfristig zu Entlastungen führen – wenn auch in begrenztem Umfang. Für die Festwirte geht es jedoch um mehr als ein paar Euro: Sie fürchten, dass die öffentliche Kritik ihrem Ruf schadet und das Vertrauen der Besucher beeinträchtigt.