Die Europäische Kommission hat Apples Forderung nach einer Abschaffung des Digital Markets Act (DMA) entschieden zurückgewiesen. Das Unternehmen hatte im Rahmen einer Konsultation erklärt, die Verordnung müsse durch ein neues, besser geeignetes Gesetz ersetzt werden. Apple argumentiert, die Regeln gefährdeten die Sicherheit von Nutzern und verschlechterten das Nutzungserlebnis in Europa.
Die Kommission reagierte mit deutlicher Ablehnung und stellte klar, dass es keine Pläne gebe, das Gesetz zurückzunehmen. Sprecher Thomas Regnier betonte, Apple habe seit Inkrafttreten des DMA jeden einzelnen Aspekt des Regelwerks infrage gestellt und müsse nun mit dessen Umsetzung rechnen.
Neue Funktionen werden zurückgehalten
Apple sieht sich durch die Vorgaben gezwungen, neue Funktionen in der EU später bereitzustellen. Genannt werden etwa Übersetzungsfunktionen der AirPods, die Bildschirmübertragung vom iPhone auf den Mac sowie erweiterte Navigationsoptionen in Apple Karten.
Diese Angebote bleiben so lange deaktiviert, bis sichergestellt ist, dass sie auch mit Geräten anderer Anbieter kompatibel sind. Die Kommission widerspricht der Darstellung, der DMA führe zu schwächeren Sicherheits- oder Datenschutzstandards. Verzögerungen seien normal, wenn Unternehmen ihre Produkte an neue rechtliche Anforderungen anpassen.
Apple setzt Vorgaben nur widerwillig um
Apple kritisiert außerdem die Pflicht, alternative App-Marktplätze zuzulassen und externe Bezahlsysteme zu unterstützen. Das Unternehmen sieht darin ein erhöhtes Risiko für Schadsoftware und weniger transparente Rückerstattungen.
Auch die erweiterten Interoperabilitätsvorgaben betrachtet Apple als Eingriff in die Privatsphäre, weil künftig mehr Daten für andere Anbieter zugänglich sein könnten. Brüssel hält dagegen, dass der DMA faire Wettbewerbsbedingungen schaffen und die Marktmacht einzelner Konzerne begrenzen soll. Verstöße können zu hohen Geldbußen führen.
Erst im Frühjahr 2025 wurde Apple wegen Verstößen gegen die neuen Vorgaben mit einer Strafe von 500 Millionen Euro belegt, gegen die das Unternehmen Rechtsmittel eingelegt hat.
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