Die AfD muss nach einem Urteil ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im Herbst 2026 räumen und damit früher als es der Mietvertrag vorsah. Mit der Wahlparty nach der Bundestagswahl 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei gegen Vorgaben verstoßen, entschied das Landgericht Berlin. Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies allerdings nicht, erklärte Richter Burkhard Niebisch.
Damit hat sich die AfD teils erfolgreich gegen eine entsprechende Räumungsklage gewehrt. Gegen das Urteil kann Berufung beim Berliner Kammergericht, der nächsthöheren Instanz, eingelegt werden.
Die Eigentümergesellschaft der wenig zentral gelegenen Immobilie im Bezirk Reinickendorf hatte der Partei wegen der Wahlparty fristlos gekündigt – ohne sie aber vorher abzumahnen. Die Mietverträge laufen eigentlich noch bis Ende 2027, es sind aber jeweils Sonderkündigungsrechte vorgesehen.
Kay Gottschalk, stellvertretender Bundessprecher und Bundestagsabgeordneter und der Vertreter der AfD vor Gericht. (Archivbild) – © Soeren Stache/dpa
Für die AfD könnte die Party nach der Bundestagswahl weitreichende Folgen haben. (Archivbild) – © Julian Stratenschulte/dpa
Blick auf die Bundesgeschäftsstelle der AfD im Ortsteil Reinickendorf. (Archivbild) – © Jörg Carstensen/dpa


