Stand: 26.09.2025 12:01 Uhr

Das Gericht urteilte: Autos dürfen auf einer Straßenseite weiterhin nicht auf dem Gehweg parken. (Themenbild)
Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Dienstag die Klage eines Anwohners abgewiesen, der gegen ein Parkverbot im Zentrum geklagt hatte. Der Mann wollte der Anklage zufolge erreichen, dass das Parken auf einem Gehweg vor seinem Haus wieder möglich ist. Die Kammer begründete das Urteil damit, dass es kein Recht auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum gebe. Außerdem könnten so Rettungswagen passieren. Zudem hätten Kinder auf Fahrrädern oder Rollstuhlfahrer ausreichend Platz. Nach Angaben des Gerichts hatte der Kläger argumentiert, dass die Straßenverkehrsordnung keine Mindestbreite für einen Gehweg vorsehe und auf der betreffenden Straße nicht viel los sei. Die Stadt hatte den Angaben zufolge vor zwei Jahren auf einer Straßenseite das Parken auf dem Gehweg verboten, da er nicht breit genug für Menschen im Rollstuhl war. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden – es ist noch nicht rechtskräftig.

8 Min
Was in Ihrer Region wichtig ist, hören Sie in dem Mitschnitt der 15.00 Uhr Regional-Nachrichten auf NDR 1 Niedersachsen.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Regional Hannover | 25.09.2025 | 13:30 Uhr
Schlagwörter zu diesem Artikel