Die neue Stellplatzsatzung der Stadt Leipzig tritt ab Sonntag, 5. Oktober, in Kraft, entsprechend der Veröffentlichung im Amtsblatt. Der Stadtrat hatte im Juni über die neuen Regelungen entschieden, nach der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung können sie nun angewandt werden.
Stellplatzsatzungen regeln, wie viele Stellplätze für Autos und Fahrräder bei Neubauvorhaben oder Nutzungsänderungen einzuplanen sind. Dies richtet sich unter anderem nach der Anzahl und Größe der Wohnungen bzw. Gewerbeeinheit oder danach, wie gut das jeweilige Stadtquartier an den öffentlichen Nahverkehr angebunden ist.
Die neue Satzung der Stadt Leipzig schafft einerseits Anreize, mehr öffentliche Verkehrsmittel und Carsharing zu nutzen. Zugleich bringt sie für Investoren mehr Flexibilität beim Bau. Bei guter Anbindung an Bus und Bahn und wenn weitere Kriterien zutreffen, ist es nun möglich, dass sich bei Wohnungen die notwendige Anzahl der Stellplätze um bis zu 45 Prozent reduziert, bei Gewerbe um maximal 75 Prozent.
Die Bauberatung des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege informiert und berät Bauherren und Investoren zu den Neuregelungen. Termine zur Bauberatung können unkompliziert online vereinbart werden, unter der Adresse terminvereinbarung.leipzig.de.