Vor einem Jahr war es endlich möglich, nachdem der Freistaat endlich die notwendige Grundlage für ein Zweckentfremdungsverbot in Sachsen erlassen hatte, dass auch Leipzig eine Zweckentfremdungsverbotssatzung auflegen konnte. Nach einem Jahr könnte man ja schon mal Bilanz ziehen, dachte sich ein Leipziger und stellte eine entsprechende Einwohneranfrage an die Stadt. Und das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung, das seit dem Inkrafttreten am 1. September 2024 die Umsetzung überwacht, kann auch schon einige nicht ganz unwichtige Zahlen melden.

So gab es allein in den ersten drei Monaten seit Inkrafttreten der Satzung 750 Selbstanzeigen als Antrag für einen Übergangsschutz. Das heißt: Die Eigentümer der zweckentfremdeten Wohnungen bekommen zwei Jahre Übergangsfrist, um die Zweckentfremdung dann ganz regulär zu beenden.

Bis zum Stichtag 2. September 2025 sind außerdem 709 Hinweise auf eine zweckfremde Nutzung eingegangen. Und einige Wohnungseigentümer wollen auch künftig die Wohnung nicht als Wohnung nutzen, weshalb bis zum Stichtag 27. August 2025 auch noch 177 Anträge auf Zweckentfremdung eingegangen sind.

Zwei Personalstellen für die Bearbeitung

Das bedeutet natürlich eine Menge Arbeit für das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung, wo es seit 2024 eine besetzte Stelle mit der Zuständigkeit für das Zweckentfremdungsverbot gibt.

„Sie bearbeitet Anträge und Hinweise und berät in diesem Zusammenhang umfassend Mietende, Eigentümer/-innen und Anwohner/-innen, und ist außerdem verantwortlich für die weitere Implementierung und Optimierung der Prozesse, Evaluierung und Zusammenarbeit mit dem Freistaat. Durch eine temporäre interne Umpriorisierung einer weiteren Stelle wurde die Bearbeitung von Anträgen und Hinweisen auf Zweckentfremdung geschafft“, teilt das zuständige Amt mit.

Und listet dann auf: „Von den 750 Anträgen auf Übergangsschutz sind 694 Anträge befürwortet worden. Die 694 Wohnungen mit zweijährigem Übergangsschutz sind nach dem Ablauf des Übergangsschutzes zum 01.09.2026 einer Wohnnutzung zuzuführen. Dies wird durch das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung kontrolliert. Drei Anträge auf Übergangsschutz wurden abgelehnt. Der Rest befindet sich in Prüfung oder es war kein Übergangsschutz notwendig.“

500 ernstzunehmende Hinweise

Spannender für den Fragenden ist natürlich das Thema einer Zweckentfremdung, die nicht bei der Stadt regulär angezeigt wurde. Das Bild, das sich dabei ergibt, ist durchaus durchwachsen.

„Von den 709 Hinweisen auf eine zweckfremde Nutzung werden 505 bearbeitet. Die restlichen Hinweise, die nicht bearbeitet werden, haben entweder einen Übergangsschutz, werden bereits im Antragsverfahren bearbeitet oder wurden doppelt gemeldet“, teilt das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung mit.

„Von den 505 Hinweisen wurden bereits 50 Fälle abgeschlossen. Für vier Wohneinheiten wurde ein Wohnnutzungsgebot ausgesprochen. In 14 Fällen hat sich der Verdacht auf eine zweckfremde Nutzung nicht bestätigt. In 22 Fällen lag bereits eine Nutzungsänderung vor Satzungsbeginn vor, sodass bauordnungsrechtlich die Einheit kein Wohnraum im Sinne der Satzung war. In zehn Fällen war die betroffene Wohneinheit bauordnungsrechtlich Gewerbe und ebenso kein Wohnraum im Sinne der Satzung. 171 Fälle werden aktuell bearbeitet. Die restlichen Hinweise konnten noch nicht bearbeitet werden.“

Hier liegt also der größte Teil der Arbeit, der jetzt von den Verantwortlichen im Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung geleistet werden muss. Jede einzelne angezeigte Wohnung muss auf ihren rechtlichen Status und ihre tatsächliche Nutzung hin begutachtet werden.

Und was ist mit den neuen Wünschen auf eine anderweitige Nutzung der Wohnung?

„Von den 177 Anträgen auf Zweckentfremdung wurden zwölf Genehmigungen erteilt und drei Genehmigungen versagt. In 34 Fällen wurde ein Negativattest ausgestellt, da es sich nicht um Wohnraum oder um keine Zweckentfremdung handelte. Bisher wurden acht Negativatteste abgelehnt. Neun Anträge wurden zurückgezogen, oft aufgrund von Beratung. Ein Antrag wurde zurückgewiesen. 49 weitere Anträge befinden sind in Bearbeitung“, so das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung.

Noch wurde kein Bußgeld verhängt

Und wo Wohnungseigentümer tatsächlich das Zweckentfremdungsverbot missachten, kann es Bußgelder hageln.

Aber so weit sei man im Grunde noch nicht, deutet das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung an: „Vorgesehen ist die zeitnahe Erhebung von Bußgeldern. Allerdings bedarf dieser Prozess noch weiterer Ausgestaltung und Etablierung.

Durch die Bearbeitung von Anträgen konnte die langfristige zweckfremde Nutzung von zwölf Wohneinheiten verhindert werden (drei nicht genehmigte Anträge, acht abgelehnte Negativatteste, ein zurückgewiesener Antrag). Durch die Beratung zur Satzung konnten einige Zweckentfremdungen verhindert werden, die allerdings nicht zahlenmäßig erfasst werden können.

Neuzulassungen im Sinne der Schaffung von Ersatzwohnraum wurden bisher nicht genehmigt. Allerdings liegen dafür nur verschwindend wenige Anträge vor, die bisher noch nicht final entschieden werden konnten.“