Berlin – Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ist in Geldnot: Im kommenden Jahr fehlen der Pflegeversicherung zwei Milliarden Euro, in der gesetzlichen Krankenversicherung vier Milliarden. Ab Januar drohen Beitragserhöhungen, sollte das 6-Milliarden-Euro-Loch nicht schnell gestopft werden.

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▶︎ BILD erfuhr: Jetzt prüft die Regierung eine echte Sparmaßnahme – die Abschaffung des Pflegegrads 1!

Mehr als 860.000 Menschen sind im niedrigsten Pflegegrad (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit). Jeden Monat bekommen sie 131 Euro für Unterstützung im Alltag – etwa von Putzhilfen oder Einkaufsdiensten – oder als Entlastung für pflegende Angehörige. Außerdem gibt es Zuschüsse für den Umbau der Wohnung und einen Notrufknopf.

Die Zahl der Senioren im Pflegegrad 1 schnellt nach oben: allein 2024 um 81.500 Menschen. Eine Berechnung des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) zeigt: Die Streichung würde ca. 1,8 Milliarden Euro im Jahr einsparen – und damit das Finanzloch in der Pflege schließen.

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Bereits in den Koalitionsverhandlungen wurde nach BILD-Informationen über die Streichung gesprochen. Noch ohne Ergebnis. Jetzt liegt die Option wieder auf dem Tisch. Führende Politiker von Union und SPD bestätigten gegenüber BILD, dass über diese Kürzung nachgedacht wird.

Gesundheitsministerin Warken muss sparen

► Klar ist: Warken muss sparen. Vor Kurzem saß sie im Kanzleramt, u. a. mit Kanzler Friedrich Merz (69, CDU) und Finanzminister Lars Klingbeil (47, SPD), forderte vier Milliarden Euro für die Krankenkassen. Heraus kam: Warken muss für 2026 eine schnelle Sparmaßnahme vorlegen, erst dann kann es zusätzliches Geld aus dem Haushalt geben.

Unionsfraktionsvize Sepp Müller (36, CDU) zu BILD: „Die Lohnnebenkosten müssen sinken, anstatt zu steigen. Das muss unser oberstes Ziel sein, um Arbeitsplätze und Wohlstand zu sichern. Deshalb müssen wir alle Instrumente ernsthaft prüfen.“

Gesundheitsministerin Nina Warken (46, CDU)

Gesundheitsministerin Nina Warken (46, CDU)

Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Heißt: Die Zeit drängt. Noch sind keine offiziellen Sparvorschläge aus Warkens Ressort im Finanzministerium eingegangen. Aber auf Fachebene soll es schon einen Austausch über die Streichung des Pflegegrads geben.

Zeitgleich befasst sich eine Bund-Länder-Kommission mit der angekündigten Pflegereform. „Das umfasst auch die Pflegegerade und deren Ausrichtung“, sagte ein Ministeriums-Sprecher auf BILD-Anfrage. Ergebnisse könne man aber nicht vorwegnehmen. Bis Mitte Oktober soll die Kommission erste Maßnahmen vorlegen. Spätestens dann wird auch Warken sagen müssen, wie sie das Finanzloch schließen will.

Das bedeuten die fünf Pflegegrade

Pflegebedürftige werden in fünf Pflegegrade eingeteilt – je nach ihrer körperlichen und geistigen Verfassung und ihrem Pflegebedarf. Je mehr Unterstützung sie brauchen, desto höher der Pflegegrad.

Pflegegrad 1:
Symptome: Leichte Mobilitätseinschränkungen, kleine Hilfen bei Körperpflege oder Anziehen, gelegentliche Erinnerung an Medikamenteneinnahme.
Anspruch auf monatliche Leistungen:
▶︎ Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich
Mit diesem Betrag können Betroffene Hilfe in Anspruch nehmen, etwa Einkaufe erledigen lassen oder eine Reinigungskraft für zu Hause bezahlen.
▶︎ Erstattung von Pflegehilfsmitteln in Höhe von bis zu 42 Euro monatlich

Pflegegrad 2:
Symptome: Regelmäßige Hilfe bei Körperpflege, Unterstützung bei Mahlzeiten, eingeschränkte Orientierung oder Gedächtnisprobleme.
Monatliche Ansprüche:
▶︎ 347 Euro Pflegegeld oder bis zu 796 Euro Pflegesachleistungen
▶︎ bis zu 721 Euro im Fall von teilstationärer Pflege (z.B. in speziellem Tagespflegezentrum)
▶︎ 805 Euro im Fall von vollstationärer Pflege (dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim)

Pflegegrad 3:
Symptome: Tägliche Hilfe bei grundlegender Körperpflege und Ernährung nötig, Mobilität stark eingeschränkt (Rollator oder Rollstuhl notwendig), Häufige Erinnerung oder Motivation zu Aktivitäten.
Monatliche Ansprüche
▶︎ 599 Euro Pflegegeld oder bis zu 1497 Euro Pflegesachleistung
▶︎ bis zu 1357 Euro bei teilstationärer Pflege
▶︎ 1319 Euro bei vollstationärer Pflege

Pflegegrad 4:
Symptome: Vollständige Hilfe in allen Bereichen der Selbstversorgung, Patient ist kaum in der Lage, selbstständig aufzustehen, hoher Aufwand bei Medikamentengabe, Rund-um-die-Uhr-Unterstützung erforderlich.
Monatliche Ansprüche
▶︎ 800 Euro Pflegegeld oder bis zu 1859 Euro Pflegesachleistungen
▶︎ bis zu 1685 Euro bei teilstationärer Pflege
▶︎ 1855 Euro bei vollstationärer Pflege

Pflegegrad 5:
Symptome: Dauerhafte Bettlägerigkeit oder Wachkoma, Komplexe Versorgung z.B. Beatmung oder künstliche Ernährung, umfassende Betreuung Tag und Nacht nötig.
Monatliche Ansprüche
▶︎ 990 Euro Pflegegeld oder bis zu 2299 Euro Pflegesachleistungen
▶︎ bis zu 2085 Euro bei teilstationärer Pflege
▶︎ 2096 Euro bei vollstationärer Pflege

Quelle: Bundesgesundheitsministerium