Knapper Wohnraum

Frankfurt deckt mehr als 1.100 illegale Ferienwohnungen auf

29.09.2025 – 07:59 UhrLesedauer: 1 Min.

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Klingelschilder und App-Symbol des Ferienwohnungs-Portals Airbnb (Symbolbild): In Frankfurt wurden zahlreiche Fälle illegaler Wohnungsvermietungen verzeichnet. (Quelle: Political Moments via www.imago-images.de/imago)

Seit 2018 hat Frankfurt dem regulären Wohnungsmarkt knapp 50.000 Quadratmeter zurückgeführt. Die Behörden verhängen Bußgelder in Millionenhöhe.

Seit 2018 sind in Frankfurt mehr als 1.000 illegale Ferienwohnungen aufgeflogen. Nach Angaben der Stadt wurden in den vergangenen sieben Jahren insgesamt 1.144 Wohneinheiten mit einer Fläche von knapp 50.000 Quadratmetern dem normalen Wohnungsmarkt zurückgeführt.

Die meisten illegalen Ferienwohnungen wurden mit 379 im Jahr 2019 entdeckt. Im ersten Halbjahr 2025 waren es bislang 15 Wohnungen mit zusammen 1.410 Quadratmetern. Seit 2018 verhängten die Behörden Bußgelder in Höhe von über 2,1 Millionen Euro.

Die Stadt Frankfurt am Main erließ 2018 erstmals eine städtische Ferienwohnungssatzung. Diese wurde 2023 verlängert und gilt zunächst für weitere fünf Jahre. Laut Satzung ist die Nutzung von Wohnraum zur Ferienvermietung grundsätzlich verboten und nur mit Genehmigung der Bauaufsicht Frankfurt zulässig.

Der durch ungenehmigte Ferienwohnungen entstandene Schaden liegt laut Stadt vor allem darin, „dass hierdurch dem Frankfurter Wohnungsmarkt dringend benötigter Wohnraum entzogen wird und durch die weitere Wohnraumverknappung mittelbar die Mietpreise steigen“. Dies könne allerdings nicht mit einem Geldbetrag beziffert werden.

Die Bauaufsicht kontrolliere regelmäßig die Einhaltung der Vorschriften. „Hierzu überprüft das Team Wohnraumschutz in den einschlägigen Internetportalen, ob für die dort angebotenen Wohnungen Genehmigungen nach der Ferienwohnungssatzung erteilt wurden“, hieß es von der Stadt. Zudem würden auch Hinweise von Nachbarn und Miteigentümern überprüft, die sich über Beeinträchtigungen wie Lärm oder Probleme bei der Mülltrennung beschweren.